Am Oberlandesgericht Braunschweig hat vier Jahre
nach Bekanntwerden des Dieselabgasskandals das
Musterfeststellungsklageverfahren gegen Volkswagen begonnen. Auch
wenn wohl ein Herbststurm im Norden dazu beitrug, dass es zum Auftakt
im Auditorium des in die Stadthalle verlagerten Gerichtssaals einige
Lücken gab: Die öffentliche Aufmerksamkeit ist groß, mit dem Prozess
wird Rechtsgeschichte geschrieben.
Im Eilverfahren hatte die Große Koalition in Berlin im vergangenen
Jahr das Gesetz für die neue Klageform verabschiedet. Verbraucher in
Deutschland sollen künftig schnell, unbürokratisch und kostengünstig
gegen rechtswidriges Verhalten und Täuschung durch Konzerne vorgehen
können, so die Botschaft. Konkret ging es darum, Dieselkäufern, die
sich durch die Tricksereien von VW geschädigt sehen, eine Sammelklage
zu ermöglichen, ehe Ansprüche verjähren. Doch verglichen mit der
Rechtslage in den USA, wo VW rasch Milliarden unter anderem zur
Entschädigung einer halben Million Dieselfahrer aufwendete, um
Planungssicherheit zu erreichen, ist auch das Instrument der
Musterfeststellungsklage ein stumpfes Schwert.
Der Vorsitzende Richter im Braunschweiger Verfahren gab in einer
ersten Einschätzung der materiellen Rechtslage zu erkennen, dass für
den Fall der Feststellung eines Schadenersatzanspruchs eine
Nutzungsentschädigung bei der Ermittlung des Rückkaufwerts
gerechtfertigt sein könnte. Für Dieselfahrer, die sich der Klage
angeschlossen haben, reduziert sich der Preis, je länger sie das von
der Softwaremanipulation betroffene Auto fahren. Von einem
Schadenersatz bliebe wenig übrig: Darauf scheint es VW in dem
Verfahren anzulegen.
Einen Vergleich, den die neue Klageform vorsieht, hält der Konzern
für kaum vorstellbar. Dabei wäre dies ein Weg, das Verfahren
abzukürzen. Indem er auf Dieselkäufer zugeht, würde der Autobauer
zudem etwas für seine Reputation tun. Stattdessen könnte die Klage
noch vor den Bundesgerichtshof gehen, ehe ein endgültiges Urteil
feststeht. Anschließend müssten Verbraucher auf Basis dieses
Entscheids ihren Schadenersatz in Folgeverfahren individuell
erstreiten. Bis dahin dürfte der Restwert von 2008 gekauften
Dieselautos mit EA189-Motor nahe Null liegen – zumal das Ende der
Verbrenner-Ära naht.
Für den Gesetzgeber sollte die erste Musterfeststellungsklage
Anlass sein nachzubessern. Warum sollte überhaupt ein Konzern, wenn
er vorsätzlich getäuscht hat, Anreize bekommen, ein Verfahren
auszusitzen?
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