Bombardier gibt endgueltige Ergebnisse des erfolgreich durchgefuehrten Rueckkaufangebots bezueglich seiner Anleihen bekannt

MONTREAL, QUEBEC — (MARKETWIRE) — 04/14/10 — Bombardier Inc. (TSX:

BBD.A)(TSX: BBD.B)

NICHT ZUM VERTRIEB AN PERSONEN BESTIMMT, DIE SICH IN DER REPUBLIK

ITALIEN AUFHALTEN ODER DORT WOHNHAFT SIND

Im Zusammenhang mit dem zuvor angekündigten Rückkaufangebot (das

„Rückkaufangebot“) in Bezug auf 2012 fällige, 6,75-prozentige

Bombardier-Anleihen (CUSIP/ISIN-Nr. 097751AG6 / USC10602AG20) (die

„6,75-prozentigen Anleihen“), 2014 fällige, 6-30 prozentige Anleihen

(CUSIP/ISIN-Nr. 097751AH4 / USC10602AH03) (die „6,30-prozentigen

Anleihen“, gemeinsam mit den 6,75-prozentigen Anleihen die

„US-Dollar-Anleihen“) sowie 2013 fällige, vorrangige Anleihen mit

variablem Zinssatz (Common Code/ISIN-Nr. 027397891 / XS0273978592)

(die „variabel verzinsten Anleihen“, gemeinsam mit den

„US-Dollar-Anleihen“ die „Anleihen“), das am 12. April 2010 um 9:00

Uhr Ortszeit New York City (Datum und Uhrzeit gemeinsam die

„Ablauffrist“) ablief, gab Bombardier Inc. am heutigen Tag bekannt,

dass die im Rahmen des Rückkaufangebots festgelegte Treuhand- und

Informationsstelle der US-Dollar-Anleihen Bombardier darüber in

Kenntnis gesetzt habe, dass 6,75-prozentige Anleihen, die nicht

bereits am 29. März 2010 (die „frühzeitige Teilnahmefrist“) zum

Rückkauf akzeptiert wurden, entsprechend der Bestimmungen des

Rückkaufangebots bei Ablauf der Ablauffrist weder auf gültigem Wege

angeboten noch zurückgezogen wurden. Allerdings wurden

6,30-prozentige Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von 337.996.000

USD auf gültigem Wege angeboten, vor Ablauf der Ablauffrist zum Kauf

akzeptiert und entsprechend der Bestimmungen des Rückkaufangebots

nicht zurückgezogen. Die im Rahmen des Rückkaufangebots festgelegte

Treuhand- und Informationsstelle der Anleihen mit variablem Zinssatz

setzte Bombardier zudem darüber in Kenntnis, dass variabel verzinste

Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von 244.408.000 EUR vor Ablauf

der Ablauffrist auf gültigem Weg zum Rückkauf angeboten und

entsprechend der Bestimmungen des Rückkaufangebots nicht

zurückgezogen wurden. Gemeinsam mit den 6,75-prozentigen

Bombardier-Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von 398.884.000 USD,

die wie am 30. März 2010 (der „frühzeitige Auszahlungstermin“)

bekannt gegeben von Bombardier zum Kauf akzeptiert und in der Folge

zurückgekauft wurden, entsprechen diese Beträge etwa 73 % des

Gesamtnennbetrags aller ausstehenden 6,75-prozentigen Anleihen, 68 %

des Gesamtnennbetrags aller ausstehenden 6,30-prozentigen Anleihen

sowie 36 % des Gesamtnennbetrags aller ausstehenden variabel

verzinsten Anleihen.

Neben den 6,75-prozentigen Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von

398.884.000 USD, die wie zuvor bekannt gegeben von Bombardier am 30.

März 2010 zum Kauf akzeptiert und folglich zurückgekauft wurden,

erklärte sich Bombardier heute bereit, (i) 6,30-prozentige Anleihen

mit einem Gesamtnennbetrag von 337.996.000 USD zu einem Kaufpreis von

1.040 USD je Nennbetrag von 1.000 USD zurückzukaufen, sofern diese

6,30-prozentigen Anleihen am 29. März 2010 vor 9:00 Uhr Ortszeit New

York City (die „frühzeitige Teilnahmefrist“) auf gültigem Weg zum

Kauf angeboten, das Angebot nicht zurückgezogen wurde und die

Anleihen somit zum Kauf akzeptiert wurden. 6,30-prozentige Anleihen,

die nach Ablauf der frühzeitigen Teilnahmefrist, jedoch noch vor der

endgültigen Ablauffrist auf gültigem Weg zum Kauf angeboten, nicht

zurückgezogen und somit zum Kauf akzeptiert wurden, werden vom

Unternehmen zu einem Kaufpreis von 990 USD je Nennbetrag von 1.000

USD zurückgekauft. Außerdem wird das Unternehmen (ii) variabel

verzinste Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von 196.517.000 EUR

(entspricht einem auf Tausend gerundeten Zuteilungsfaktor von 80,44

%) zu einem Kaufpreis von 1.000 EUR je Nennbetrag von 1.000 EUR

zurückkaufen, sofern diese variabel verzinsten Anleihen vor der

frühzeitigen Teilnahmefrist auf gültigem Weg angeboten, nicht

zurückgezogen und folglich zum Kauf akzeptiert wurden. Für variabel

verzinste Anleihen, die nach Ablauf der frühzeitigen Teilnahmefrist,

jedoch noch vor der endgültigen Ablauffrist auf gültigem Weg zum Kauf

angeboten, nicht zurückgezogen und folglich aufgekauft wurden,

beträgt der Kaufpreis 980 EUR je Nennbetrag von 1.000 EUR. Darüber

hinaus werden alle Besitzer von Anleihen, die im Rahmen des

Rückkaufangebots zum Kauf akzeptiert wurden, ab dem letzten

Zinszahlungstermin bis zum ansetzbaren Auszahlungstermin mit Ausnahme

des Auszahlungstermins selbst die bis dahin aufgelaufenen und noch

nicht ausgezahlten Zinsen für ihre Anleihen erhalten. Bombardier

beabsichtigt, die Zahlung noch am Tag der Veröffentlichung dieser

Meldung abzuwickeln und für die zum Rückkauf akzeptierten Anleihen

aufzukommen.

Der Nennbetrag der entsprechend der Bestimmungen des Rückkaufangebots

zum Kauf akzeptierten variabel verzinsten Anleihen wurde auf

Grundlage des am 9. April 2010 vom IMF (International Monetary Fund)

veröffentlichten Wechselkurses von 1,3384 USD je 1,00 EUR in

US-Dollar umgerechnet. Dies erfolgte ausschließlich vor dem

Hintergrund, den tatsächlichen Nennbetrag der variabel verzinsten

Anleihen zu bestimmen, die unter Einhaltung der festgelegten

Angebotsobergrenze zum Rückkauf akzeptiert werden können.

Im Einklang mit den Bestimmungen des Rückkaufangebots, die im Rahmen

von Bombardiers Kaufangebot vom 15. März 2010 sowie in dessen

abgeänderten Fassungen vom 15. März 2010 sowie vom 1. April 2010 (das

„Kaufangebot“) festgelegt wurden, erklärt sich das Unternehmen

bereit, alle 6,75-prozentigen Anleihen und alle 6,30-prozentigen

Anleihen, die entsprechend des Rückkaufangebots noch vor der

Ablauffrist gültig zum Kauf angeboten und nicht zurückgezogen, zum

Kauf zu akzeptieren. Die Anzahl von variabel verzinsten Anleihen, die

entsprechend der oben dargelegten Bestimmungen zum Kauf akzeptiert

wurden, wurde unter Berücksichtigung der entsprechenden

Prioritätsniveaus wie im Kaufangebot festgelegt bestimmt. Aufgrund

der zuvor bekannt gegebenen Angebotsobergrenze von 1,0 Mrd. USD sowie

den Prioritätsniveaus hängt die tatsächliche Anzahl der zum Kauf

akzeptierten variabel verzinste Anleihen zudem von den gültigen

Zuteilungsvereinbarungen ab.

Alle variabel verzinsten Anleihen, die zwar angeboten, jedoch nicht

zum Kauf akzeptiert wurden, werden zeitnah und ohne zusätzliche

Kosten wieder an die Inhaber der Anleihen übergehen (variabel

verzinste Anleihen, die im Rahmen eines Depotübertrags angeboten

wurden, werden jenem Konto zeitnah gutgeschrieben, das bei der für

die Übertragung dieser variabel verzinsten Anleihen zuständigen

Clearingstelle eingetragen wurde).

Sobald der Rückkauf von Anleihen, die unter Einhaltung der

Bestimmungen des Rückkaufangebots zurückgekauft werden, vollständig

abgeschlossen ist, werden 6,75-prozentige Anleihen mit einem

Gesamtnennbetrag von 151.116.000 USD, 6,30-prozentige Anleihen mit

einem Gesamtnennbetrag von 162.004.000 USD sowie variabel verzinste

Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von 482.483.000 EUR als

ausstehend gelten.

Für weitere Informationen zu den Bestimmungen des Rückkaufangebots

von US-Dollar-Anleihen wenden Sie sich unter den Rufnummern (866)

834-4666 (gebührenfrei) bzw. (212) 834-3424 (R-Gespräch) an J.P.

Morgan Securities Inc. oder unter den Rufnummern (866) 627-0391

(gebührenfrei) bzw. (212) 250-2955 (R-Gespräch) an Deutsche Bank

Securities Inc. Anfragen für eine Abschrift des Kaufangebots bzw. des

Übertragungsschreibens bezüglich der US-Dollar-Anleihen und Fragen

bezüglich des Angebots von US-Dollar-Anleihen richten Sie bitte an

i-Deal LLC unter (877) 746-3583 (gebührenfrei) bzw. (201) 499-3500

(Banken und Makler) oder tenderoffer@ipreo.com .

Für zusätzliche Informationen bezüglich der Inhalte des Kaufangebots

für Anleihen mit variablem Zinssatz wenden Sie sich an J.P. Morgan

Securities Ltd. unter +44 (0)20 7325 9633 bzw. an die London-Filiale

der Deutschen Bank AG unter +44 20 7545 8011. Anfragen für eine

Abschrift des Kaufangebots sowie Fragen bezüglich der Anleihen mit

variablem Zinssatz richten Sie bitte an Lucid Issuer Services Limited

unter +44 20 7704 0880 bzw. bombardier@lucid-is.com
.

In Rechtsgebieten, in denen ein derartiges Angebot bzw. Ersuchen

illegal ist, stellt diese Bekanntmachung kein Angebot bzw. keine

Einholung einer Zustimmung zum Verkauf von Wertpapieren jeglicher Art

dar. In solchen Rechtsgebieten, in denen Wertpapier-, Blue-Sky- oder

sonstige Gesetze verlangen, dass Kaufangebote durch einen

zugelassenen Makler oder Händler erfolgen, wird angenommen, dass das

Kaufangebot durch die Konsortialführer bzw. durch einen oder mehrere

Makler oder Händler erfolgt ist, die entsprechend der gesetzlichen

Bestimmungen in diesem Rechtsgebiet zugelassen sind. Die an dieser

Stelle erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht entsprechend des

US-amerikanischen Wertpapiergesetzes von 1933 (das

„Wertpapiergesetz“) bzw. sonstiger Wertpapiergesetze anderer

Rechtsgebiete registriert und dürfen ohne vorherige Registrierung

bzw. Befreiung von den gültigen zulassungsrechtlichen Bestimmungen

des Wertpapiergesetzes in den Vereinigten Staaten weder angeboten

noch verkauft werden. Die an dieser Stelle erwähnten Wertpapiere

wurden und werden entsprechend gültiger kanadischer Wertpapiergesetze

nicht für den öffentlichen Verkauf zugelassen. Dementsprechend darf

ein Kaufangebot bzw. der Verkauf dieser Wertpapiere in Kanada nur

dann erfolgen, wenn die Transaktion entsprechend gültiger

Wertpapiergesetze von den zulassungsrechtlichen Bestimmungen

bezüglich Emissionsprospekt und Händler befreit ist.

Weder Bombardiers Vorstand, noch Konsortialführer, Abwicklungsstelle,

Treuhänder oder Informationsstelle oder die Treuhänder der jeweiligen

Art der Anleihe sprechen Empfehlungen dahingehend aus, ob Inhaber von

Anleihen diese in vollem Umfang oder in Teilen zeichnen oder behalten

sollten. Niemandem wurde vonseiten des Unternehmens oder anderen

involvierten Parteien die Erlaubnis erteilt, in diesem Zusammenhang

eine Empfehlung auszusprechen. Inhaber von Anleihen müssen

selbstständig entscheiden, ob sie ihre Anleihen zum Kauf anbieten,

und wenn dies der Fall sein sollte, in welchem Umfang Anleihen zum

Kauf angeboten werden.

Die Offenlegung dieser Bekanntmachung sowie sonstiger Dokumente und

Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot ist nicht

erfolgt. Derartige Dokumente und Informationsmaterialien wurden

außerdem nicht im Sinne des 21. Abschnitts des Financial Services and

Markets Act aus dem Jahr 2000 durch eine autorisierte Person

freigegeben. Dementsprechend dürfen derartige Dokumente und/oder

Informationsmaterialien nicht an die Öffentlichkeit im Vereinigten

Königreich verteilt oder weitergegeben werden. Die Verbreitung

derartiger Dokumente und/oder Informationsmaterialien als Werbung für

Finanzprodukte erfolgt im Vereinigten Königreich ausschließlich an

Personen, die unter die Definition eines Investmentspezialisten

fallen (wie in Artikel 19(5) des Erlasses „Financial Services and

Markets Act 2000″ (Finanzwerbung) aus dem Jahr 2005 (der „Erlass“)

definiert), bzw. an Personen, die Artikel 43(2) des Erlasses

entsprechen oder an Personen, denen diese Materialien aufgrund

sonstiger Bestimmungen des Erlasses zugänglich gemacht werden.

In der Republik Italien („Italien“) gilt das Kaufangebot weder direkt

noch indirekt. Das Kaufangebot ist entsprechend italienischer Gesetze

und Regulierungen nicht Gegenstand der Clearingverfahren der

Commissione Nazionale per le Societa e la Borsa („CONSOB“) und/oder

der italienischen Zentralbank und wird daher auch nicht vorgelegt.

Daher dürfen weder das Kaufangebot noch sonstige Dokumente oder

Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot in

Italien vertrieben oder verbreitet werden.

Weder diese Bekanntmachung noch sonstige Dokumente oder

Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot wurden

oder werden zwecks Zulassung oder Anerkennung der belgischen Banken-,

Finanz- und Versicherungskommission (Commission bancaire, financiere

et des assurances/Commissie voor het Bank-, Financie- en

Assurantiewezen) vorgelegt. Dementsprechend darf das Kaufangebot im

Königreich Belgien („Belgien“) nicht als öffentliches Angebot wie in

Artikel 3 des belgischen Gesetzes vom 1. April 2007 zu öffentlichen

Übernahmeangeboten bzw. wie in Artikel 3 des belgischen Gesetzes vom

16. Juni 2006 zum öffentlichen Angebot von Finanzierungsinstrumenten

sowie zur Handelszulassung von Finanzierungsinstrumenten auf

regulierten Märkten (gemeinsam das „belgische Gesetz zu öffentlichen

Angeboten“) in ihrer von Zeit zu Zeit überarbeiteten oder ergänzten

Fassung erfolgen. Demzufolge darf das Kaufangebot in Belgien nicht

beworben und in Belgien wohnhaften Personen nicht direkt oder

indirekt unterbreitet werden, es sei denn, sie gelten im Sinne des

Artikels 10 des belgischen Gesetzes (wie von Zeit zu Zeit abgeändert)

zu öffentlichen Angeboten als selbstständig handelnde „qualifizierte

Investoren“. Gleiches gilt für diese Bekanntmachung sowie den

Vertrieb bzw. die Verbreitung von Dokumenten und

Informationsmaterialien (einschließlich Vermerke,

Informationsrundschreiben, Broschüren oder ähnliche Dokumente).

Der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich („Frankreich“) wird das

Kaufangebot weder direkt noch indirekt unterbreitet. Weder diese

Bekanntmachung noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien

im Zusammenhang mit dem Kaufangebot wurden und werden der

Öffentlichkeit in Frankreich zugänglich gemacht. Ausschließlich (i)

Anbieter von Investment-Dienstleistungen in Bezug auf das

Portfoliomanagement im Auftrag Dritter (personnes fournissant le

service d“investissement de gestion de portefeuille pour compte de

tiers) und/oder (ii) qualifizierte Investoren (investisseurs

qualifies), die keine Privatpersonen sind, gelten entsprechend der

Definitionen der Artikel L.411-1, L.411-2 und D.411-1 bis D.411-3 des

französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code monetaire et

financier) als zur Teilnahme am Kaufangebot zugelassene Personen. Das

Kaufangebot wird daher weder zu Clearingzwecken noch zur Zulassung

der französischen Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (Autorite des

Marches Financiers) vorgelegt.

Bestimmte Aussagen in dieser Meldung sind als vorausschauende

Aussagen zu betrachten, die auf aktuellen Erwartungen beruhen.

Vorausschauende Aussagen unterliegen naturgemäß bestimmten Annahmen

der Unternehmensführung sowie wichtigen bekannten und unbekannten

Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass unsere

tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Zeiträumen erheblich von den

im Rahmen von vorausschauenden Aussagen getätigten Prognosen

abweichen. Für zusätzliche Informationen bezüglich der Annahmen,

denen diese vorausschauenden Aussagen unterliegen, verweisen wir auf

das Kaufangebot selbst.

Informationen zu Bombardier

Bombardier Inc. ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen

Transportlösungen – angefangen bei Verkehrsflugzeugen und

Geschäftsreisejets bis hin zur Schienenverkehrstechnik und den damit

verbundenen Systemen und Dienstleistungen. Bombardier Inc. ist ein

weltweit tätiger Konzern mit Hauptsitz in Kanada. Die Konzernumsätze

beliefen sich im Geschäftsjahr zum 31. Januar 2010 auf 19,4 Mrd.

US-Dollar; die Aktien des Unternehmens werden an der Börse Toronto

(BBD) gehandelt. Darüber hinaus wird Bombardier sowohl weltweit als

auch für Nordamerika im Dow Jones Sustainability Index geführt.

Aktuelle Meldungen und Informationen stehen auf www.bombardier.com

zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Bombardier Inc.
Isabelle Rondeau
Direktorin, Kommunikation
514-861-9481

Bombardier Inc.
Shirley Chenier
Senior-Direktorin, Investorenpflege
514-861-9481
www.bombardier.com

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