Bombardier gibt endgültige Ergebnisse seines erfolgreichen Aktienrückkaufangebots bekannt

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Bombardier gibt endgültige Ergebnisse seines erfolgreichen
Aktienrückkaufangebots bekannt
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MONTREAL, QUEBEC–(Marketwire – November 19, 2010) – (TSX: BBD.A)(TSX: BBD.B)

NICHT ZUM VERTRIEB AN PERSONEN BESTIMMT, DIE SICH IN DER REPUBLIK ITALIEN
AUFHALTEN ODER DORT WOHNHAFT SIND

Bombardier Inc. gab heute die nachfolgenden Ergebnisse seiner zuvor
angekündigten separaten Rückkaufangebote (beide als „Rückkaufangebot“ bzw.
gemeinsam als „Rückkaufangebote“ bezeichnet) bekannt. Im Rahmen dieser Angebote
erklärte sich Bombardier zum Rückkauf aller 2013 fälligen und variabel
verzinsten Anleihen bereit. (Common Code: 027397859 / ISIN: XS0273978592 (Reg.
S) / Common Code: 027397891 / ISIN: XS0273978915 (144A)) (die „variabel
verzinsten Anleihen“) sowie aller 2014 fälligen, 8-prozentigen Anleihen (CUSIP:
C10602AK3 / ISIN: USC10602AK32 (Reg. S) / CUSIP: 097751AM3 / ISIN: US097751AM35
(144A) (die „8-prozentigen Anleihen“, gemeinsam mit den variabel verzinsten
Anleihen allgemein als die „Anleihen“ bezeichnet). Das Angebot lief am 19.
November 2010 um 0:01 Uhr Ortszeit New York City Time ab (Datum und Uhrzeit im
Zusammenhang mit den beiden Rückkaufangeboten als „Ablaufdatum“ bezeichnet).

Die entsprechend des Rückkaufangebots für die variablen Anleihen zuständige
Abwicklungs- und Informationsstelle hat Bombardier darüber in Kenntnis gesetzt,
dass variabel verzinste Anleihen mit einem Gesamtnennwert von 2.622.000 EUR auf
gültigem Wege zum Kauf angeboten, entsprechend des Rückkaufangebots nicht
zurückgezogen und nicht bereits bei Ablauf der Frist am 4. November 2010 zum
Kauf akzeptiert wurden (Datum und Uhrzeit im Zusammenhang mit jedem
Rückkaufangebot als „frühzeitiges Teilnahmedatum“ bezeichnet). Die entsprechend
des Rückkaufangebots zuständige Verwahrungs- und Informationsstelle für 8-
prozentige Anleihen hat Bombardier darüber in Kenntnis gesetzt, dass 8-
prozentige Anleihen mit einem Gesamtnennwert von 5.580.000 USD auf gültigem Wege
zum Kauf angeboten wurden und dabei weder vor Fristablauf zurückgezogen wurden,
noch bereits bei Ablauf der frühzeitigen Teilnahmefrist zum Kauf akzeptiert
wurden.

Bombardier hatte bereits variabel verzinste Anleihen mit einem Gesamtnennwert
von 251.954.000 EUR sowie 8-prozentige Anleihen mit einem Gesamtnennwert von
144.600.000 USD frühzeitig zum Kauf akzeptiert. Darüber hinaus erklärte sich
Bombardier heute bereit, (i) variabel verzinste Anleihen mit einem
Gesamtnennwert von 2.622.000 EUR zu einem Kaufpreis von 1.000 EUR je Nennwert
von 1.000 EUR aufzukaufen, die nach dem 4. November 2010 um 0:01 Uhr Ortszeit
New York City (Datum und Uhrzeit im Zusammenhang mit den beiden
Rückkaufangeboten als „frühzeitiges Teilnahmedatum“ bezeichnet), jedoch noch vor
Fristablauf zum Kauf angeboten und nicht wieder vom Kauf zurückgezogen wurden.
Ebenso erklärt sich das Unternehmen bereit, (ii) 8-prozentige Anleihen mit einem
Gesamtnennwert von 5.580.000 USD zu einem Kaufpreis von 1.040 USD je Nennwert
von 1.000 USD zu erwerben, sofern diese 8-prozentigen Anleihen vor Ablauf der
frühzeitigen Teilnahmefrist gültig zum Kauf angeboten und vor Fristablauf nicht
wieder zurückgezogen und letztlich nicht aufgekauft wurden. Darüber hinaus
werden alle Besitzer von Anleihen, die im Rahmen des Rückkaufangebots zum Kauf
akzeptiert wurden, aufgelaufene und bislang unbezahlte Zinsen für ihre Anleihen
erhalten. Zahlungsgrundlage ist der letzte Zinszahlungstermin bis zum
ansetzbaren Auszahlungstermin mit Ausnahme des Auszahlungstermins selbst.
Bombardier beabsichtigt, die Zahlung für alle zum Kauf akzeptierten Anleihen bis
zum heutigen Datum abzuwickeln.

Entsprechend der vertraglichen Bestimmungen bezüglich der Rückkaufangebote, die
in Bombardiers Kaufangebot vom 21. Oktober 2010 festgelegt wurden (das
„Kaufangebot“), wurden alle Anleihen entsprechend des Rückkaufangebots zum Kauf
akzeptiert, die bis zum Fristablauf auf gültigem Wege zum Kauf angeboten und
nicht wieder zurückgezogen wurden.

Sobald die Zahlung der zum Kauf akzeptierten Anleihen abgewickelt ist, befinden
sich noch variabel verzinste Anleihen mit einem Gesamtnennwert von 227.907.000
EUR sowie 8-prozentige Anleihen mit einem Gesamtnennwert von 234.820.000 USD im
Umlauf. Wie bereits am 2. November 2010 angekündigt beabsichtigt Bombardier alle
im Rahmen der Rückkaufangebote nicht auf gültigem Wege zum Kauf angebotenen und
letztlich nicht zum Kauf akzeptierten variablen Anleihen bis zum 2. Dezember
2010 zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener und nicht ausgezahlter Zinsen
einzulösen, wobei für 8-prozentige Anleihen ein Pariwert in Höhe von 104,0 % des
tatsächlichen Nennwerts angesetzt wird. In beiden Fällen gelten die
vertraglichen Verpflichtungen der jeweiligen Anlageserie.

Für weitere Informationen bezüglich der vertraglichen Bestimmungen im
Zusammenhang mit den variabel verzinsten Anleihen wenden Sie sich unter der
Rufnummer +44 20 7545 8011 an die London-Filiale der Deutschen Bank AG. Für eine
Kopie des Kaufangebots sowie für weitere Fragen bezüglich des Angebots variabel
verzinster Anleihen wenden Sie sich unter der Rufnummer +44 20 7704 0880 oder
per E-Mail an bombardier@lucid-is.comdirekt an Lucid Issuer Services Limited.

Für weitere Informationen bezüglich der Bedingungen des Rückkaufangebots der 8-
prozentigen Anleihen wenden Sie sich unter den Rufnummern (866) 627-0391
(gebührenfrei) bzw. (212) 250-2955 (R-Gespräch) direkt an Deutsche Bank
Securities Inc. Für eine Kopie des Kaufangebots und des Übertragungsschreibens
der 8-prozentigen Anleihen sowie für Fragen bezüglich des Angebots der 8-
prozentigen Anleihen wenden Sie sich unter den Rufnummern (888) 593-9546
(gebührenfrei) bzw. (212) 849-5000 (Banken und Makler) oder per E-Mail an
tenderoffer@ipreo.comdirekt an i-Deal LLC.

In Rechtsgebieten, in denen ein derartiges Angebot bzw. Ersuchen illegal ist,
stellt diese Bekanntmachung kein Angebot bzw. keine Einholung einer Zustimmung
zum Verkauf von Wertpapieren jeglicher Art dar. In Rechtsgebieten, in denen
Wertpapier-, Blue-Sky- oder sonstige Gesetze verlangen, dass Rückkaufangebote
durch einen zugelassenen Makler oder Händler erfolgen, werden die
Rückkaufangebote durch Konsortialführer bzw. durch einen oder mehrere Makler
oder Händler erfolgen, die entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in diesem
Rechtsgebiet zugelassen sind. Die an dieser Stelle erwähnten Wertpapiere wurden
und werden nicht entsprechend des US-amerikanischen Wertpapiergesetzes von 1933
(das „Wertpapiergesetz“) in seiner abgeänderten Fassung bzw. sonstiger
Wertpapiergesetze anderer Rechtsgebiete registriert und dürfen ohne vorherige
Registrierung bzw. Befreiung von den gültigen zulassungsrechtlichen Bestimmungen
des Wertpapiergesetzes in den Vereinigten Staaten bzw. US-amerikanischen Bürgern
weder angeboten noch verkauft werden. Die an dieser Stelle erwähnten Wertpapiere
wurden und werden entsprechend gültiger kanadischer Wertpapiergesetze nicht für
den öffentlichen Verkauf zugelassen. Dementsprechend darf ein Kaufangebot bzw.
der Verkauf dieser Wertpapiere in Kanada nur dann erfolgen, wenn die Transaktion
entsprechend gültiger Wertpapiergesetze von den zulassungsrechtlichen
Bestimmungen bezüglich Emissionsprospekt und Händler befreit ist.

Die Offenlegung dieser Bekanntmachung sowie sonstiger Dokumente und
Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot ist nicht erfolgt.
Derartige Dokumente und/oder Informationsmaterialien wurden außerdem nicht im
Sinne des 21. Abschnitts des Financial Services and Markets Act aus dem Jahr
2000 durch eine autorisierte Person freigegeben. Dementsprechend dürfen
derartige Dokumente und/oder Informationsmaterialien nicht an die Öffentlichkeit
im Vereinigten Königreich verteilt oder weitergegeben werden. Die Verbreitung
derartiger Dokumente und/oder Informationsmaterialien als Werbung für
Finanzprodukte erfolgt im Vereinigten Königreich ausschließlich an Personen, die
der Definition eines Investmentspezialisten entsprechen (wie in Artikel 19(5)
des Erlasses „Financial Services and Markets Act 2000“ (Finanzwerbung) aus dem
Jahr 2005 (der „Erlass“) definiert, bzw. an Personen, die Artikel 43(2) des
Erlasses entsprechen oder an sonstige Personen, denen diese Materialien aufgrund
weiterer Bestimmungen des Erlasses rechtmäßig zugänglich gemacht werden.

In der Republik Italien („Italien“) gilt das Kaufangebot weder direkt noch
indirekt. Die Kaufangebote sind entsprechend italienischer Gesetze und
Regulierungen nicht Gegenstand der Clearing-Verfahren der Commissione Nazionale
per le Societa e la Borsa („CONSOB“) und/oder der italienischen Zentralbank und
werden daher auch nicht zur Genehmigung vorgelegt. Demzufolge dürfen weder das
Rückkaufangebot noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im
Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot in Italien vertrieben oder verbreitet
werden.

Im Königreich Belgien („Belgien“) wird das Rückkaufangebot der Öffentlichkeit
weder direkt noch indirekt unterbreitet. Weder diese Bekanntmachung noch
sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem
Kaufangebot wurden oder werden zwecks Zulassung oder Anerkennung der belgischen
Banken-, Finanz- und Versicherungskommission (Commission Bancaire, Financiere et
des Assurances/Commissie voor het Bank-, Financie- en Assurantiewezen)
vorgelegt. Dementsprechend darf das Kaufangebot in Belgien nicht als
öffentliches Angebot wie in Artikel 3 des belgischen Gesetzes vom 1. April 2007
zu öffentlichen Übernahmeangeboten bzw. wie in Artikel 3 des belgischen
Gesetztes vom 16. Juni 2006 zum öffentlichen Angebot von
Finanzierungsinstrumenten sowie zur Handelszulassung von
Finanzierungsinstrumenten auf regulierten Märkten (gemeinsam das „belgische
Gesetz zu öffentlichen Angeboten“) in ihrer von Zeit zu Zeit überarbeiteten oder
ergänzten Fassung erfolgen. Demzufolge dürfen die Kaufangebote in Belgien nicht
beworben und in Belgien wohnhaften Personen nicht direkt oder indirekt
unterbreitet werden, es sei denn sie gelten im Sinne des Artikels 10 des
belgischen Gesetzes (wie von Zeit zu Zeit abgeändert) zu öffentlichen Angeboten
als selbstständig handelnde „qualifizierte Investoren“. Gleiches gilt für diese
Bekanntmachung sowie für Dokumente und Informationsmaterialien (einschließlich
Vermerke, Informationsrundschreiben, Broschüren oder ähnliche Dokumente).

Der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich („Frankreich“) wird das
Kaufangebot weder direkt noch indirekt unterbreitet. Weder diese Bekanntmachung
noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit den
Kaufangeboten wurden und werden der Öffentlichkeit in Frankreich zugänglich
gemacht. Ausschließlich (i) Anbieter von Investment-Dienstleistungen in Bezug
auf das Portfoliomanagement im Auftrag Dritter (personnes fournissant le service
d–investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers) und/oder (ii)
qualifizierte Investoren (investisseurs qualifies), die keine Privatpersonen
sind, gelten entsprechend der Definitionen der Artikel L.411-1, L.411-2, D.411-
1 to D.411-3, D.744-1, D.754-1 und D.764-1 des französischen Währungs- und
Finanzgesetzes (Code monetaire et financier) als zur Teilnahme an den
Kaufangeboten rechtlich zugelassene Personen. Das Rückkaufangebot wurde und wird
der französischen Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (Autorite des Marches
Financiers) nicht vorgelegt und wird ebensowenig in deren Clearing-Verfahren
berücksichtigt.

Bestimmte Aussagen in dieser Bekanntmachung sind als vorausschauende Aussagen zu
betrachten, die auf aktuellen Erwartungen beruhen. Vorausschauende Aussagen
unterliegen naturgemäß bestimmten Annahmen der Unternehmensführung sowie
wichtigen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen
können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Zeiträumen erheblich
von den im Rahmen von vorausschauenden Aussagen getätigten Prognosen abweichen.
Für zusätzliche Informationen bezüglich der Risiken, Unsicherheiten und
Annahmen, denen vorausschauende Aussagen unterliegen, verweisen wir auf das
Kaufangebot selbst.

Informationen zu Bombardier

Bombardier Inc. ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen
Transportlösungen – angefangen bei Verkehrsflugzeugen und Geschäftsreisejets bis
hin zur Schienenverkehrstechnik und den damit verbundenen Systemen und
Dienstleistungen. Bombardier Inc. ist ein weltweit tätiger Konzern mit Hauptsitz
in Kanada. Die Konzernumsätze beliefen sich im Geschäftsjahr zum 31. Januar
2010 auf 19,4 Mrd. USD; die Aktien des Unternehmens werden an der Börse Toronto
(BBD) gehandelt. Darüber hinaus wird Bombardier sowohl weltweit als auch für
Nordamerika im Dow Jones Sustainability Index geführt.

Ansprechpartner:
Bombardier Inc.
Isabelle Rondeau
Direktorin, Kommunikation
514-861-9481
www.bombardier.com

Bombardier Inc.
Shirley Chenier
Senior-Direktorin, Investorenpflege
514-861-9481

[HUG#1464316]

— Ende der Mitteilung —

Bombardier
800 Rene-Levesque Blvd. West Montreal, QC Canada

Notiert: Open Market (Freiverkehr) in Frankfurter Wertpapierbörse;

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Source: Bombardier via Thomson Reuters ONE