Angesichts des schwachen Abschneidens der NPD bei der Niedersachsen-Wahl wachsen in der Koalition die Zweifel an einem Verbotsverfahren. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte dem Nachrichtenmagazin „Focus“: „Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte genügen für ein Parteienverbot nicht alleine Verfassungsfeindlichkeit und aggressives Verhalten, die Partei muss für den demokratischen Rechtsstaat auch eine ernste, relevante Gefahr sein.“ Dies sei bei einem Stimmenanteil von 0,8 Prozent in Niedersachsen „nicht leicht nachzuweisen“. Bundesregierung und Bundestag sollten nicht im „Hau-Ruck-Verfahren ein neues Verbotsverfahren beschließen“, so Bosbach. Er fühlt sich an den vorigen Verbots-Versuch erinnert, der 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte. „Die vielen skeptischen Stimmen wurden am Ende alle ignoriert, weil sich niemand beim sogenannten Kampf gegen rechts von anderen übertrumpfen lassen wollte.“
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