Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend in
2./3. Lesung das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Gruppe der
Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig:
„Die Arbeit der Suchdienste wird durch das neue Bundesmeldegesetz,
das ihnen einen verbesserten Zugang zu den Meldedaten ermöglicht,
wesentlich gestärkt.
Damit trägt die christlich-liberale Koalition der wichtigen
humanitären Aufgabe der Suchdienste, etwa des Deutschen Roten Kreuzes
oder der Kirchen, weiterhin Rechnung.
So können die Suchdienste erstmals im Wege des automatisierten
Abrufverfahrens Daten abrufen, welche über eine einfache
Behördenauskunft hinausgehen, wie die derzeitige Staatsangehörigkeit
oder frühere Anschriften.
Das neue Verfahren kommt insbesondere der Schicksalsklärung der
nach wie vor 1,3 Millionen deutschen Vermissten des Zweiten
Weltkrieges und der Familienzusammenführung von Spätaussiedlern zu
Gute.“
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