Brähmig: Koalition novelliert Bundesvertriebenengesetz – Härtefallregelung für Spätaussiedler große Erleichterung

Die christlich-liberale Koalition bringt morgen in
1. Lesung die neunte Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes in
den Deutschen Bundestag ein. Dazu erklärt der Vorsitzende der Gruppe
der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig:

„Die Koalition bringt mit der Härtefallregelung beim
Familiennachzug eine große Erleichterung für die wichtige
Bevölkerungsgruppe der 2,3 Millionen Spätaussiedler auf den Weg.

Die Union hält mit ihrer Initiative an der Verantwortung für
Deutsche aus Mittelosteuropa und dem GUS-Raum fest. Die Botschaft ist
klar: Das Tor für die deutschen Spätaussiedler bleibt offen. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich außerdem für die vollständige
Rehabilitierung dieser großen Schicksalsgruppe weiter ein.

Das Bundesvertriebenengesetz wird zum neunten Mal novelliert, um
den aktuellen Anliegen der Spätaussiedler gerecht zu werden.
Besonderer Dank geht an die FDP, dass es hier über die Vereinbarungen
des Koalitionsvertrages hinaus zu einer Verständigung gekommen ist.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetz wird eine Härtefallregelung im
Bundesvertriebenengesetz geschaffen, um dauerhafte Familientrennungen
zu vermeiden. Künftig ist es im Härtefall möglich, den Ehegatten oder
Abkömmling in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers nachträglich
einzubeziehen. Dies gilt in Fällen, in denen der Spätaussiedler
bereits in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt hat und der bisher
im Aussiedlungsgebiet verbliebene Ehegatte oder Abkömmling die
sonstigen Aufnahmevoraussetzungen nach dem Bundesvertriebenenrecht
erfüllt.

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