Nur einzelne Aspekte sind neu zu regeln
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch entschieden,
dass der Gesetzgeber die erbschaftsteuerlichen Regelungen für
Betriebsvermögen bis zum 30. Juni 2016 zu überarbeiten hat. Dazu
erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus:
„Wir sehen uns grundsätzlich in unserem Kurs bestätigt: Besondere
Regelungen im Erbschaftsteuerrecht für Betriebsvermögen sind
gerechtfertigt. Dies dient auch dem Erhalt von Arbeitsplätzen in den
Betrieben und Unternehmen. Betriebsvermögen ist kein liquides
Vermögen, sondern in Form von Wirtschaftsgütern gebunden.
Auch für die Zukunft halten wir daher daran fest: Unsere
einzigartige Unternehmensstruktur in Deutschland mit den vielen
mittelständisch, meist familiengeführten Betrieben muss erhalten
bleiben. Von einer Zerschlagung der Betriebe würden nur Hedge-Fonds
und Kapitalbeteiligungsgesellschaften profitieren.
Als Hausaufgabe hat das Gericht uns mitgegeben, die bestehenden
Regelungen zielgenauer auszugestalten. Das ist nachvollziehbar, wird
aber das Erbschaftsteuerrecht nicht gerade einfacher machen.
Wir werden jetzt zügig in die Gespräche mit unserem
Koalitionspartner, dem Bundesministerium der Finanzen sowie den
Ländern gehen. Wir haben zwar eineinhalb Jahre Frist zur
Überarbeitung bekommen, sollten diese Frist aber nicht bis zum
letzten Tag ausreizen. Für den unternehmerischen Mittelstand ist
rasche Planungs- und Rechtssicherheit wichtig.“
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