Brinkhaus: Finanziellen Verbraucherschutz verbessern -Überregulierung vermeiden

Finanzinnovationen müssen weiterhin möglich bleiben

Der Bundesminister der Finanzen Wolfgang Schäuble und der
Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas haben
am heutigen Donnerstag Vorschläge zur weiteren Verbesserung des
finanziellen Verbraucherschutzes vorgestellt. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph
Brinkhaus:

„Wir begrüßen den Maßnahmenkatalog der beiden Bundesminister. Mit
ihm wird der finanzielle Verbraucherschutz in Deutschland weiter
vorangebracht. Wir müssen dabei aber aufpassen, nicht zu einer
Überregulierung zu kommen.

Es ist richtig, den finanziellen Verbraucherschutz in den Fokus zu
stellen. Trotzdem müssen Finanzinnovationen als Wachstumstreiber
weiter möglich bleiben.

Wir stehen mit den neu vorgeschlagenen Maßnahmen in einer
Kontinuität mit dem, was wir bereits in der letzten Wahlperiode
erreicht haben. Es ist noch nie so viel für den finanziellen
Verbraucherschutz getan worden wie in den letzten vier Jahren. So
wurden zum Beispiel durch das Kapitalanlagegesetzbuch und
verschiedene andere Maßnahmen wesentliche Teile des Grauen
Kapitalmarktes reguliert. Die Qualität von Information und Beratung
wurde verbessert. Zudem hat die unionsgeführte Bundesregierung 2013
einen Verbraucherbeirat bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeführt und ein
Beschwerdeverfahren normiert.

Produkt- und Vertriebsverbote sind insofern gefährlich, als der
Eindruck erweckt werden kann, dass alles, was nicht verboten ist,
sicher und risikolos ist.“

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