Brinkhaus: Selbstanzeige muss auch nach Verschärfung handhabbar bleiben

Am heutigen Donnerstag wollen die Finanzminister
der sechzehn Bundesländer einen Vorschlag zur Verschärfung der
Selbstanzeige vorlegen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus:

„Die Länderfinanzminister wollen an der Selbstanzeige festhalten.
Das ist richtig. Die Selbstanzeige ist nach wie vor das effektivste
Mittel, um an das Geld der Steuerhinterzieher heranzukommen. Es hat
sich in der Vergangenheit deutlich gezeigt: Die Selbstanzeige bringt
Bund und Ländern ein Zigfaches mehr an Einnahmen, als das durch die
Steuer-CDs der Fall ist.

Die Union hat in der letzten Wahlperiode bereits für eine
deutliche Verschärfung der Selbstanzeige gesorgt. Nun geht es uns
darum, die Selbstanzeige zu justieren. Ein Zocken nach dem Motto,
erst wird hinterzogen und wenn es eng wird, greift man zur
Selbstanzeige, darf es nicht geben.

Wichtig ist uns dabei: Die Selbstanzeige muss auch in Zukunft
handhabbar bleiben. Wenn wir die Hürden so hoch ziehen, dass keiner
sie mehr erfüllt, dann ist nichts gewonnen. Außerdem müssen wir
aufpassen, nicht jedes Fehlverhalten zu kriminalisieren. Gerade für
Massenverfahren wie Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen muss
es eine praktikable Lösung geben.

Hintergrund:

Die Fachkonferenz der Finanzminister der sechzehn Bundesländer
(Finanzministerkonferenz – FMK) will heute erste Vorschläge zur
Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige vorlegen. Mit einem
endgültigen Ergebnis ist vermutlich erst auf der Jahres-FMK am 8./9.
Mai 2014 zu rechnen.

Im Gespräch ist zum Beispiel, den Zeitraum, für den ein
Steuerkrimineller seine Einkünfte in die Vergangenheit zurück
erklären muss, von fünf Jahren auf zehn Jahre zu verlängern. Auch
wird diskutiert, den „Strafzuschlag“ von 5 Prozent auf die
hinterzogene Summe zu erhöhen.

Die unionsgeführte Koalition hat bereits 2011 für eine
Verschärfung der Selbstanzeige gesorgt. Mit dem
Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurden unter anderem folgende Regelungen
eingeführt:

– Straffreiheit tritt nur noch dann ein, wenn die
Besteuerungsgrundlagen aller in Frage kommenden Steuerarten
zutreffend nacherklärt werden. Das heißt ein scheibchenweises
Herausrücken mit der Wahrheit, je nachdem, welche Taten entdeckt
zu werden drohen, reicht nicht mehr aus.

– Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Selbstanzeige noch möglich ist,
wurde vorverlegt. Bereits ab Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung
ist die Straffreiheit ausgeschlossen.

– Ab einer hinterzogenen Summe von mehr als 50.000 Euro tritt die
Straffreiheit nur noch ein, wenn zusätzlich zu den
nachentrichteten Steuern und den Zinsen von 6 Prozent pro Jahr
ein Zuschlag von 5 Prozent auf die hinterzogene Summe gezahlt
wird.

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