Brinkhaus: Vertretbarer Kompromiss bei der Erbschaftsteuer

Unternehmen und Arbeitsplätze werden auch weiterhin
nicht in ihrem Bestand gefährdet

In der Nacht zum heutigen Donnerstag hat der Vermittlungsausschuss
von Deutschem Bundestag und Bundesrat eine Einigung zur
Erbschaftsteuerreform erzielt. Hierzu erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus:

„Wir sind zunächst froh über das Erreichte: Unternehmen werden
auch künftig durch die Erbschaftsteuer nicht in ihrem Bestand
gefährdet. Nur so können die Betriebe Arbeitsplätze sichern. Die
Einigung von gestern bringt den Unternehmen vor allem auch
Rechtssicherheit.

Die flächendeckenden Steuererhöhungen, für die Linke und Grüne
sorgen wollten, konnten wir abwenden. Es wäre sehr kurzsichtig
gewesen, für mehr Steueraufkommen an die Substanz der Betriebe zu
gehen.

Zu einem Kompromiss gehört, an der einen oder anderen Stelle
nachgeben zu müssen.

Trotzdem ist die Handschrift der Union in den entscheidenden
Punkten erkennbar. So mildern wir etwa die zu hohe Bewertung von
Unternehmen deutlich ab und passen die steuerlichen Unternehmenswerte
an die Realität an. Auch werden im Erbschaftsteuerrecht nun erstmals
die Zwänge, denen die Gesellschafter zum Beispiel bei der
Gewinnentnahme vertraglich unterworfen sind, mit einem Abschlag
berücksichtigt.“

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