Anlaesslich der Verlautbarung der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmstroem zum Ergebnis der Ueberpruefung der EU-Richlinie zur Vorratsdatenspeicherung erklaert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:
Die SPD begruesst die Bruesseler Plaene, einen neuen EU-Richtlinienentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, um die Speicherfristen auf unter sechs Monate zu verkuerzen, die zur Speicherung Anlass gebenden Straftaten zu begrenzen und um die Aufbewahrung und den Umgang mit den Daten zu beschraenken.
Diese Plaene korrespondieren mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Waehrend sich die schwarz-gelbe Koalition bei dem Thema nach wie vor streitet, haben wir ein Konzept entwickelt, das sich strikt an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientiert. Es sieht insbesondere eine Speicherung grundsaetzlich nur bei schwersten Straftaten vor sowie die Verkuerzung der Speicherfristen auf deutlich unter sechs Monate und verbesserten Datenschutz und Datensicherheit.
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