Bund soll sich finanziell stärker an Beseitigung von Rüstungsaltlasten beteiligen

Der Bundesrat hat heute ein Gesetzentwurf beschlossen, der den Bund stärker in die Verantwortung bei der Beseitigung von Rüstungsaltlasten nehmen soll. Die Länder weisen in ihrem Entwurf darauf hin, dass von Fliegerbomben und anderer Kriegsmunition weiterhin erhebliche Gefahren ausgehen. Gleichwohl scheide bisher eine Kostenübernahme für die Beseitigung von Kampfmitteln durch den Bund aus, wenn es sich nicht um „reichseigene“ Munition, sondern um Kampfmittel der früheren Alliierten handele. Besonders stark betroffene Länder seien mit dieser Situation finanziell überfordert, so der Bundesrat.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, eine aus Sicht der Länder angemessene Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Finanzierung festzulegen. Aus diesem Grund bestimmt der Entwurf, dass zu den Rüstungsaltlasten auch die Grundstücke zählen, auf denen vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 mit Kampfmitteln zu Zwecken der Kriegsführung umgegangen wurde. Damit bestünde für den Bund die Pflicht zur Finanzierung der Sanierung und Dekontamination entsprechender Grundstücke.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.

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