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Bund und Länder müssen Kosten bei Verzögerungen tragen
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15. EUROFORUM-Jahrestagung „Brennpunkt Vergaberecht“
9. bis 11. November 2010, Lindner Congress Hotel Düsseldorf
Düsseldorf, 12. Oktober 2010. Nach den jüngsten BGH-Urteilen müssen Auftraggeber
bei öffentlich ausgeschriebenen Bauprojekten künftig die Mehrkosten tragen, die
durch einen späteren Baubeginn entstehen. Bei größeren öffentlichen
Infrastrukturprojekten gibt es in 20 bis 25 Prozent der Fälle solche
Verzögerungen. Experten schätzen, dass auf Bund, Länder und Gemeinden dadurch
Kosten von schätzungsweise 500 Millionen Euro jährlich zukämen. Dies sei ein
„Durchbruch in der Rechtsprechung zur verzögerten Vergabe“, erklärt Prof. Dr.
Ralf Leinemann (Leinemann & Partner Rechtsanwälte), der mit seiner Kanzlei an
den jüngsten Verfahren beteiligt war. Der Berliner Jurist spricht auf der 15.
EUROFORUM-Jahrestagung „Brennpunkt Vergaberecht“ (9. und 11. November 2010,
Düsseldorf) zusammen mit weiteren Rechtsexperten und Vergabepraktikern über die
aktuellen Rechtsprechungen und Neuerungen der Vergaberechtsreform bei VOL, VOB,
VOF und SekVO. Das vollständige Veranstaltungsprogramm ist im Internet abrufbar
unter: www.euroforum.de/vergaberecht2010
Ergebnisse der Vergabereform
Der Reformauftrag an die Bundesregierung sollte die Vergabepraxis beschleunigen
und vereinfachen. Dr. Tobias Traupel (Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand
und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen) liefert auf dem Branchentreff eine
Bestandsaufnahme des Reformprozesses und schildert Folgen aus der Umsetzung des
Konjunkturpakets II. Die neue Struktur der VOL/A und die erleichterte Vergabe
durch den Direktkauf thematisiert Malte Müller-Wrede (Müller-Wrede & Partner).
Der Rechtsanwalt spricht über Erleichterungen beim Eignungsnachweis und
Neuerungen in der VOF für die Praxis. Erste Erfahrungen mit den neuen Regelungen
des GWB zum vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren schildert Detlef-Holger
Sturhahn (Bundeskartellamt). Der stellvertretende Vorsitzende der 2.
Vergabekammer des Bundes spricht über Fehler in Vergabeunterlagen,
Antragsfristen und Unwirksamkeitsregelungen. Die jüngsten Rechtsprechungen im
Vergaberecht erörtert Hermann Summa vom Oberlandesgericht Koblenz. Einen
Praxisbericht der Kölner Vergabestelle liefert Peter Musiala (Zentralen
Vergabeamt Köln). Er thematisiert neben der Struktur, Aufgabenverteilung und
Abläufen der Vergaben auch den Maßnahmenkatalog zur Manipulations- und
Korruptionsprävention und stellt einzelne Vergabeschritte mit
Plausibilitätsprüfung dar.
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Julia Batzing
Pressereferentin
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