ConCardis, führender Anbieter für den
bargeldlosen Zahlungsverkehr, hat heute von der BaFin die Zulassung
als Zahlungsinstitut gemäß den Vorgaben des
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erhalten. Mit dem am 1.
November 2009 in Kraft getretenen ZAG setzt Deutschland eine
EU-Richtlinie um. Ziel ist die Schaffung einer einheitlichen
Rechtslage für bargeldlose Zahlungen im europäischen Binnenmarkt. Die
Zulassung von ConCardis als Zahlungsinstitut gilt in allen 27
EU-Mitgliedsstaaten und vereinfacht somit das grenzüberschreitende
Acquiring.
Bislang wurden nur Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute von
einer staatlichen Bundesbehörde beaufsichtigt. Nun müssen auch
Zahlungsdienstleister wie ConCardis eine Zulassung für den
Geschäftsbetrieb bei der BaFin beantragen, die diesen anschließend
überwacht. „Davon profitieren auch unsere Kunden“, erklärt Manfred
Krüger. „Der Qualitätsstandard unserer Leistungen wird nicht nur von
uns sichergestellt, sondern darüber hinaus von der BaFin überprüft.
Neben mehr Sicherheit schafft das ZAG zusätzlich mehr Transparenz und
Wettbewerb.“
Über ConCardis
Als ein Unternehmen der deutschen Banken und Sparkassen gehört die
ConCardis GmbH mit einem Kundenstamm von rund 400.000
Akzeptanzstellen zu den führenden Anbietern für den bargeldlosen
Zahlungsverkehr. ConCardis erbringt Serviceleistungen rund um das
kartenbasierte Bezahlen für den stationären Handel und für
Dienstleistungsunternehmen. Auch für den Bereich E-Commerce und
Versandhandel stellt ConCardis sichere und einfach einzurichtende
Zahlungslösungen zur Verfügung. Das Unternehmen engagiert sich zudem
erfolgreich in der Schweiz, in Österreich und in den Benelux-Ländern.
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