Nach dem Streit um die Abhebegebühren an Geldautomaten nimmt sich das Bundeskartellamt jetzt erneut die Banken und Sparkassen vor. Die Wettbewerbsbehörde prüft die Gebühren, die der Handel an die Kreditwirtschaft abführen muss, wenn Kunden per ec-cash – also mit ec-Karte und Geheimnummer PIN – zahlen. „Die bestehende Gebührenvereinheitlichung ist aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, dem „Tagesspiegel“ (Montagausgabe).
Auf Facebook teilen
Follow on Facebook
Add to Google+
Verbindung zu Linked in
Subscribe by Email
Drucken