Bundesrat akzeptiert Bankenrichtlinie

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Umsetzung der Bankenrichtlinie gebilligt, nachdem zuvor bereits der Bundestag den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigt hatte.

Der Bundesrat hatte zu dem Gesetz, mit dem der Bundestag unter anderem den Selbstbehalt bei Verbriefungstransaktionen von fünf auf zehn Prozent angehoben hat, den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hat am 14. Oktober 2010 als Kompromiss empfohlen, die Übergangsfrist für den erhöhten Bankenselbstbehalt um zwei Jahre zu verlängern, so dass er erst ab dem Jahr 2015 gilt.

Nachdem der Deutsche Bundestag und der Bundesrat diese Empfehlung umgesetzt haben, kann das geänderte Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und anschließend verkündet werden.

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