Bundesrat stimmt TKG-Novelle zu

Die Länder haben heute dem neuen Telekommunikationsrecht ihre Zustimmung erteilt. Es kann damit nach der Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.

Das Gesetz, das nach intensiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss verändert wurde, enthält zahlreiche verbraucherrechtliche Verbesserungen – zum Beispiel das Verbot teurer Warteschleifen und die Preisansageverpflichtung bei Call-by-Call Dienstleistungen, den reibungslosen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter und die vertragsunabhängige Mitnahme der Mobilfunknummer sowie verschärfte Regelungen beim Datenschutz.

Die im Vermittlungsverfahren gefundene Kompromisslösung greift einige Forderungen der Länder auf, indem sie unter anderem die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der künftigen Frequenzplanung, -verwaltung und -verteilung intensiviert. Zudem sicherte die Bundesregierung zu, bei der nächsten Vergabe von Rundfunkfrequenzen – insbesondere durch Versteigerung – mit den Ländern eine einvernehmliche Regelung über die Erlösverteilung zu erarbeiten.

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