Die Länder wollen die strafrechtliche Bekämpfung von Doping im Spitzensport verbessern. Ein heute vom Bundesrat beschlossener Gesetzentwurf sieht daher unter anderem die Einführung einer Verbotsnorm „Dopingbetrug“ vor. Zudem zielt der Entwurf darauf ab, bereits das Handeltreiben mit Dopingmitteln zu verbieten. Die Höchststrafe für Dopingdelikte möchten die Länder von drei auf fünf Jahre Freiheitsentzug anheben und eine Kronzeugenregelung einführen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorlegt. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de