Geplante Erhöhung um 0,04 Prozent für 2012 von der
Tagesordnung des Bundesrats am 25. November gestrichen / Kritik an
krisenverschärfender Wirkung der Umlage
Gegen die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der
Insolvenzgeldumlage um 0,04 Prozent des Arbeitsentgelts für 2012 gibt
es Protest von Seiten der Bundesländer. Wie das Wirtschaftsmagazin
–impulse– (Ausgabe 12/2011, EVT 24. November) berichtet, wurde dieser
Tagesordnungspunkt der Bundesratssitzung am 25. November kurzfristig
gestrichen. Grund dafür ist der Wunsch des Bundesrats, eine Reform
der Insolvenzgeldumlage durchzusetzen. Die Vertreter der Länder
fordern eine kaum oder gar nicht schwankende Insolvenzgeldumlage. Die
Initiative ging von Nordrhein-Westfalen aus und wurde von einer
Mehrheit der Länder unterstützt. Erst wenn die Bundesregierung
verspricht, ein Verfahren für eine Verstetigung der Umlage zu
entwickeln, will man am 16. Dezember im Bundesrat doch noch
zustimmen. Da die Erhöhung bereits zum 1. Januar 2012 in Kraft treten
soll, ist das der letztmögliche Termin. Insolvenzgeld erhalten
Beschäftigte, wenn ihr Arbeitgeber pleitegeht. Zahlen müssen dieses
Geld über ein Umlagesystem indirekt alle Unternehmen.
Bereits 2010 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert,
„das Verfahren zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld
dahingehend zu ändern, dass erhebliche Schwankungen in der Höhe des
Umlagesatzes abgemildert werden können“. Und diese Schwankungen sind
in der Tat erheblich: Im vergangenen Jahr betrugen die Ausgaben der
Unternehmen für die Insolvenzgeldumlage fast drei Milliarden Euro,
2009 nur rund 700 Millionen Euro, in diesem Jahr überhaupt nichts.
Die Umlage hat damit eine krisenverschärfende Wirkung. „Wenn die
wirtschaftliche Lage schlecht ist und mehr Insolvenzen befürchtet
werden, steigt die Umlage“, sagte Stefan Hardege vom DIHK gegenüber
–impulse–. „Unternehmen werden also dann stärker belastet, wenn das
konjunkturelle Umfeld ohnehin schon schlecht ist.“
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