Bundesregierung muss deutsches Steinkohlefinanzierungsgesetz in Bruessel verteidigen

Anlaesslich der Vorschlages der Europaeischen Kommission fuer eine Ratsverordnung ueber Stilllegungsbeihilfen fuer Kohlebergwerke erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Hubertus Heil und der energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Hempelmann:

Eine Umsetzung des Vorschlages der Europaeischen Kommission, der ein Ende der Betriebsbeihilfen fuer Steinkohlebergwerke ab dem 15. Oktober 2014 vorsieht, bedeutet das Ende des deutschen Steinkohlefinanzierungsgesetzes aus dem Jahr 2007. Mit diesem Gesetz hat die grosse Koalition seinerzeit eine Loesung fuer das viel diskutierte Thema Steinkohlefoerderung gefunden, die in Europa ihres gleichen sucht. Mit diesem Gesetz wird auch der Staat seiner Fuersorgepflicht fuer die vielen Beschaeftigten gerecht. Deshalb muss die Bundesregierung unter der Fuehrung von Kanzlerin Angela Merkel in Bruessel eine Regelung durchsetzen, die einen sozialvertraeglichen Ausstiegsprozess aus dem Steinkohlebergbau bis zum Jahr 2018 ermoeglicht und eine ergebnisoffene Revision im Jahr 2012 festschreibt. Die Verantwortung fuer die Absicherung des deutschen Steinkohlefinanzierungsgesetzes auf europaeischer Ebene liegt bei der deutschen Bundesregierung.

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