Die Bundesregierung will noch im Mai die gesetzliche Grundlage für das Bildungssparen schaffen und dafür das Gesetz zum Betreuungsgeld ergänzen. Wie laut „Rheinischer Post“ aus einer Formulierungshilfe von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) für ein Betreuungsgeldergänzungsgesetz hervorgeht, sollen Eltern von Kleinkindern das Betreuungsgeld mit einem Bonus von 15 Euro pro Monat auch für Bildungsinvestitionen nutzen können. Wie aus dem Text des Ministeriums hervorgeht, können Eltern das Betreuungsgeld als Bildungssparen nutzen, wenn sie einen anerkannten Sparvertrag auf den Namen des Kindes abschließen und die Mittel ausschließlich für Maßnahmen der Schul- und Hochschulbildung oder der beruflichen Bildung verwenden. Das Betreuungsgeld inklusive Bonus kann ab dem 14. Lebensjahr des Kindes in monatlichen Raten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ausbezahlt werden oder einmalig als Gesamtsumme, wenn der Bildungszweck vorab belegt wird. Das Betreuungsgeldergänzungsgesetz soll im Mai im Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat muss laut Regierungskreisen nicht beteiligt werden.
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