Justizministerium will Bieterverfahren bei privaten
Wohnungs- und Hausverkäufen mit Maklern untersagen / Neuer Anlauf
beim Sachkundenachweis / Gesetzentwurf für Maklerprovisionen soll
erweitert werden
Bieterverfahren bei privaten Immobilienverkäufen mit Maklern
sollen nach dem Willen der Bundesregierung stark eingeschränkt
werden. Dies sagte der Staatssekretär für Verbraucherschutz im
Bundesjustizministerium, Gerd Billen, im Gespräch mit dem
Wirtschaftsmagazin –Capital– (Ausgabe 10/2019, EVT 19. September). Es
gehe nicht an, dass „ein Makler Interessenten in ein Bieterverfahren
hineintreibt und sich das vom Käufer auch noch bezahlen lässt“, sagte
Billen. Für die geplanten Regulierungen im Immobilienmarkt habe die
Bundesregierung den Markt genau studiert und zahlreiche Missstände
entdeckt, so Billen. „Wir kennen Fälle, bei denen die Beteiligten
nicht einmal Zeit hatten, sich das Haus richtig anzuschauen“, so
Billen. Makler müssten aber immer auch das Interesse der Käufer im
Blick haben.
Vor allem in den heiß gelaufenen Immobilienmärkten der deutschen
Großstädte sind Bieterverfahren bei privaten Wohnungs- und
Hausverkäufen derzeit ein beliebtes Mittel, um die Preise noch weiter
nach oben zu treiben. Dabei geht die Initiative oft von den
Eigentümern aus, die beauftragten Makler stellen ihre Provision
häufig dennoch den Käufern in Rechnung. Die Bundesregierung sei
derzeit dabei, den Gesetzentwurf zur Neuregelung von
Maklerprovisionen auszuarbeiten, sagte Billen. Hier könne ein solches
Verbot noch verankert werden. Das gleiche gelte für den so genannten
Sachkundenachweis für Immobilienmakler, der schon lange in der
Diskussion ist, von Teilen der Branche und vom CDU-geführten
Bundeswirtschaftsministerium aber vehement abgelehnt wird.
–Capital– hatte neben Billen auch den Vorstand des
Immobilienmaklers Engel & Völkers, Kai Enders, zum Gespräch gebeten.
Enders unterstützte Billens Initiative ausdrücklich, den
Gesetzentwurf für die bereits bekannte Neuregelung der
Maklerprovisionen noch zu erweitern. „Das Bieterverfahren ist etwas
für den professionellen Bereich – und wenn ich es wähle, darf ich
keine Courtage vom Käufer nehmen“, sagte Enders. Auch einen
verpflichtenden Sachkunde- und Fortbildungsnachweis für
Immobilienmakler unterstützte Enders ausdrücklich.
Union und SPD hatten sich Mitte August auf ein Paket verständigt,
um den Preisanstieg bei Immobilien und die Nebenkosten für Hauskäufer
zu begrenzen. So sollen sich Käufer und Verkäufer die
Maklerprovisionen von bis zu 7,14 Prozent des Verkaufspreises künftig
je zur Hälfte teilen. Enders sagte, er erwarte, dass allein diese
Änderung die Maklerprovisionen deutlich drücken werde, im Schnitt
werde sie „nicht mehr bei sieben Prozent liegen, sondern eher bei
fünf“. Billen insistierte an dieser Stelle, „zwei bis drei Prozent
wären mir noch lieber“. Ohnehin müsse der Käufer seinen Anteil an der
Provision nur zahlen, wenn der Verkäufer nachweise, dass er seinen
Anteil bereits überwiesen habe, „etwa per Überweisungsträger oder
Kontoauszug. Dann erst muss der Verkäufer zahlen“, so Billen
gegenüber –Capital–. Makler, die diese Vorgabe zu umgehen versuchten,
riskierten ihren „Job und unter Umständen sogar eine
Freiheitsstrafe“.
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