Der?Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt die?Einberufung des neuen Beirats zum Beschäftigtendatenschutz durch das?Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das 14-köpfige Expertengremium unter?Vorsitz der?früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin soll bis zum?Jahresende Empfehlungen bezüglich der Notwendigkeit eines eigenständigen?Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz erarbeiten. Besonderen Klärungsbedarf?sieht der BvD unter anderem?bei der Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis, einer?pragmatischen Regelung der Informationspflichten sowie der Rolle der?Datenschutzbeauftragten in ihrer Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Genauere?Betrachtung verdient zudem das Spannungsfeld,?in dem sich?Datenschutzbeauftragte bewegen. Einerseits sind sie dem Verantwortlichen?gegenüber zu Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet (vgl. Art. 38 Abs.?5 DSGVO), andererseits fungieren sie als Ratgeber für Betroffene, in diesem?Fall für?Beschäftigte (vgl. ? 6 Abs. 5 BDSG i.V.m. ? 38 Abs. 2 BDSG).
Für die?praktische Arbeit der Datenschutzbeauftragten sind noch weitere Aspekte von?Bedeutung. So bedarf es einer Klärung des Umfangs der auf Basis des?Arbeitsvertrags zulässigen Verarbeitungstätigkeiten sowie eine Abgrenzung zu?anderen?Rechtsgrundlagen. Bei internationalen Konzernen mit Hauptsitz außerhalb?der EU ist zudem die grenzüberschreitende Übermittlung von Beschäftigungsdaten?innerhalb des Konzerns regelungsbedürftig. Themen wie die Einführung einer?digitalen?Personalakte, berufliche Wiedereingliederungsprozesse, die?Überwachung von Beschäftigten unter besonderen Umständen und Background-Checks?zu Bewerbern.
?Es ist aus?unserer Sicht durchaus sinnvoll, die Öffnungsklausel in der Datenschutzgrundverordnung?zu nutzen, um mit nationalen Normen den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland?transparenter und sicherer zu gestalten?, so BvD-Vorstandsvorsitzender?Thomas?Spaeing. ?Damit ist nicht nur den Beschäftigten geholfen. Denn je konkreter die?Regelungen ausgestaltet sind, desto mehr Rechtssicherheit besteht auch für die?verantwortlichen Unternehmen und die für sie tätigen Datenschutzbeauftragten.?
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fördert die beruflichen Interessen der Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieben und setzt sich aktiv für die weitere Entwicklung und Akzeptanz des Berufes „Datenschutzbeauftragter“ in Deutschland und Europa ein.