CDU/CSU-Bundestagsfraktion benennt ihre Kandidaten für Deutschen Ethikrat – Vier Wiederbenennungen und drei neue Personalvorschläge

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat auf ihrer
Sitzung am heutigen Dienstag einstimmig die sieben Kandidaten
benannt, die sie in den Deutschen Ethikrat entsenden wird. Es handelt
sich um vier Wiederbenennungen und drei Vorschläge für
Neubesetzungen. Die Wahl im Deutschen Bundestag erfolgt
voraussichtlich im März.

Wiederbenannt wurden:

Constanze Angerer, ehemalige Präsidentin des Landgerichts München
I und ehemals berufsrichterliches Mitglied des Bayerischen
Verfassungsgerichtshofes;

Prof. Dr. theol. Peter Dabrock, Inhaber des Lehrstuhls für
Systematische Theologie an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg; er wurde als Vertreter der evangelischen Kirche
(EKD)vorgeschlagen;

Prof. Dr. iur. Wolfram Höfling, Direktor des Instituts für
Staatsrecht an der Universität zu Köln und Inhaber des Lehrstuhls für
Staats-und Verwaltungsrecht, Finanzrecht sowie Gesundheitsrecht;

Prof. Dr. med. Elisabeth Steinhagen-Thiessen, Leiterin der
Forschungsgruppe Geriatrie am Evangelischen Geriatriezentrum Berlin
der Charité;

Alle vier gehören dem Deutschen Ethikrat seit 2012 an.

Darüber hinaus wurden erstmals benannt:

Prof. Dr. jur. Steffen Augsberg, Professor für Öffentliches Recht
mit dem Schwerpunkt Gesundheits- und Medizinrecht an der
Justus-Liebig-Universität Gießen;

Prof. Dr. med. Adelheid Kuhlmey, Direktorin des Instituts für
Medizinische Soziologie der Charité-Universitätsmedizin Berlin;

Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Professor für Theologische Ethik
an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin; er wurde von
der Deutschen Bischofskonferenz vorgeschlagen.

Hintergrund:

Der Deutsche Ethikrat verfolgt ethische, gesellschaftliche,
naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie ihre
Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit
der Forschung auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer
Anwendung auf den Menschen ergeben. Das Gremium besteht aus 26
Mitgliedern. Der Präsident des Deutschen Bundestags beruft die
Mitglieder des Deutschen Ethikrats je zur Hälfte auf Vorschlag des
Deutschen Bundestags und der Bundesregierung. Dabei dürfen die
Mitglieder des Deutschen Ethikrats selbst weder einer gesetzgebenden
Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundesregierung
oder einer Landesregierung angehören. Die Mitglieder werden für die
Dauer von vier Jahren berufen. Eine Wiederberufung ist einmal
möglich. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann sieben Mitglieder
benennen.

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