Der zurzeit aus sechs Erstversicherern bestehende
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit strebt die 
vollständige Aufnahme der Mannheimer Versicherungen an. Derzeit hält 
der Verbund rund 92 Prozent der Aktien der Mannheimer AG Holding, die
restlichen 8 Prozent sind im Streubesitz. „Wir werden den übrigen 
Kleinaktionären das gesetzlich vorgeschriebene Angebot für ihre 
Anteile machen. Zeitgleich haben wir ein Squeeze-out-Verfahren 
eingeleitet, um 100 Prozent zu erwerben und die Gesellschaft von der 
Börse zu nehmen. Die Continentale ist bei allen Gesellschaften des 
Verbundes alleinige Anteilseignerin. Dies wollen wir auch bei der 
Mannheimer so“, kündigte Helmut Posch, Vorstandsvorsitzender der 
Continentale, an. In diesem Zusammenhang gab die Continentale auch 
nähere Pläne für die zukünftige Ausrichtung der Mannheimer bekannt:
Mannheim vierter Direktionssitz:
   Der Sachversicherer Mannheimer Versicherung bleibt in Mannheim als
eigenständiges Unternehmen erhalten. Mannheim wird damit vierter 
Direktionssitz des Verbundes mit strategischen Aufgaben neben 
Dortmund, Köln und München.
Vertriebe bleiben eigenständig:
   Die Vertriebe von Continentale und Mannheimer bleiben als 
eigenständige Einheiten erhalten. In der Ausschließlichkeit können 
die Vertriebspartner auf ausgewählte Tarife der jeweils anderen 
Gesellschaften über Ventillösungen zugreifen.
Kranken- und Lebensversicherung:
   Die Geschäftsmodelle der zum Mannheimer Konzern gehörenden 
Krankenversicherung und der mamax Lebensversicherung werden mit denen
der entsprechenden Gesellschaften der Continentale harmonisiert.
Keine betriebsbedingten Kündigungen:
   Helmut Posch: „Bei diesen Veränderungen muss sich niemand um seine
berufliche Zukunft Sorgen machen. Wir stehen zu unseren Versprechen: 
Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen und die Mannheimer 
wird ein starker Bestandteil in unserem Verbund. Die Umsetzung der 
Pläne werden wir unter Einbeziehung der Mitarbeiter transparent und 
partnerschaftlich gestalten.“
Über den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit:
    Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie 
versteht sich als ein „Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit“. 
Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und 
in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der 
Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale 
Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein 
auf Gegenseitigkeit – und ein Versicherungsverein gehört seinen 
Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die 
Continentale gefeit gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen 
unabhängig von Aktionärsinteressen.
Pressekontakt:
Bernd Goletz
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
presse@continentale.de
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