„Das Verwaltungsgericht hat eine gute Entscheidung
getroffen“, so Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und
frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Urteil des
Berliner Verwaltungsgerichts, nach dem die Besetzungspraxis im
Bundesfamilienministerium die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten
verletzt hat. Möhring weiter:
„Nun ist auch gerichtlich festgestellt worden, dass die rein
männliche Besetzung von drei Spitzenämtern im Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Kristina Schröder
rechtswidrig war. Die Gleichstellungsbeauftragte des Ministeriums
wurde nicht ordnungsgemäß beteiligt. Sie hat dieses überholte
–Gentlemen–s Agreement– zu Recht juristisch angegriffen. Das
Frauenministerium unter Kristina Schröder hielt es nicht für nötig,
sich an das Gleichstellungsgesetz zu halten. Daran sieht man ein
weiteres Mal, dass auch das bestgemeinte Gesetz nur ein Papiertiger
ist, wenn kein Durchsetzungswille vorhanden ist.
Ministerin Schwesig sollte, dieses Urteil beherzigend, das
geplante Quoten-Gesetz mit mehr Sanktionen ausstatten als nur mit der
Drohung eines leeren Stuhles.“
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