D.I.B. fordert zügige Aufklärung zur Gen-Mais-Aussaat

In Deutschland ist der Anbau von gentechnisch
verändertem Mais der Sorte NK 603 verboten. Damit der Eintrag von
Gen-Mais verhindert wird, gilt außerdem ein EU-weites Reinheitsgebot
für Saatgut. Für die Prüfung der Saatgutqualität sind in Deutschland
die Bundesländer zuständig. Bereits im April wurde in neun
Bundesländern verunreinigtes Maissaatgut gefunden, das mit NK
603-Mais kontaminiert war. Bis auf Niedersachsen veranlassten alle
betroffenen Länder die Vernichtung oder riefen das Saatgut zurück.
Nur in Niedersachsen reagierten die zuständigen Behörden so spät,
dass das Saatgut der Firma Pioneer verkauft und in verschiedenen
Bundesländern an Landwirte ausgeliefert wurde, obwohl Befunde für die
Verunreinigung vorlagen.

Der Deutsche Imkerbund e. V. (D.I.B.) als Interessenvertreter von
81.500 Imkerinnen und Imkern hat nach Bekanntwerden des Skandals zehn
Landwirtschaftsministerien angeschrieben und eine unverzügliche
Klärung des Sachverhaltes sowie eine Stellungnahme mit Angaben zum
Umfang/Ort der betroffenen Anbauflächen gefordert. Weiter verlangt
der Verband einen Umbruch der betroffenen Anbauflächen, da Pollen des
Kontaminates in den Honig eingetragen werden könnten, wenn der Mais
zur Blüte kommt und ein solcher Honig ab der Nachweisgrenze nicht
mehr verkehrsfähig wäre. Zudem könnte sich der Genpollen
unkontrolliert ausbreiten.

Imker sehen sich durch die für sie noch immer fehlende
Rechtssicherheit im Rahmen des Gentechnikrechts zunehmend unter
Druck. Denn deutsche Verbraucher lehnen zum einen gentechnisch
veränderte Organismen im Naturprodukt Honig ab und zum anderen ist
nach wie vor unklar, wie sich diese auf die Bienengesundheit
auswirken. „Deshalb fordert unser Verband mit Nachdruck die
rechtliche Absicherung für die Bienenhaltung und vor allem eine
rasche Klärung der Gen-Mais-Aussaat“, sagt D.I.B.-Präsident Peter
Maske.

Denn bisher liegen zur D.I.B.-Anfrage nur vier Antworten vor. In
den betreffenden Bundesländern wurde demnach kein Mais ausgebracht
oder die Jungpflanzen umgebrochen bzw. vernichtet. Eine Antwort der
sechs anderen Länderministerien steht bis heute aus.

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