Da kommt was auf Sie zu! – Ab 13. Januar 2018 gelten neue Regeln beim Zahlungsverkehr (AUDIO)

Anmoderationsvorschlag:

Das alte Jahr neigt sich dem Ende zu und schon bahnen sich wieder
viele neue Regelungen für das nächste Jahr an. So bekommen alle
Bankkunden einen Brief ihrer Hausbank zur Änderung ihrer AGBs. Denn
ab dem 13. Januar 2018 gelten neue europaweite Regeln für den
Zahlungsverkehr. Was sich konkret bei Überweisungen, Lastschriften,
Kartenzahlungen und Online-Banking ändert, verrät Ihnen Helke
Michael.

Sprecherin: Im Prinzip gibt es drei wichtige Änderungen: So sinkt
beispielsweise die Haftungsgrenze für Kunden auf maximal 50 Euro.

O-Ton 1 (Matthias Hönisch, 24 Sek.): „Bei einem Missbrauch der
Bank- oder Kreditkarte oder beim Online-Banking – nämlich bei der PIN
oder TAN – haftet der Kunde für entstandene Schäden derzeit bis
maximal 150 Euro – maximal, solange er die Karte oder sein
Online-Konto nicht gesperrt hat. Diese Haftungsgrenze sinkt nun auf
maximal 50 Euro und lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder bei
Vorsatz haftet der Kunde auch weiterhin unbeschränkt.“

Sprecherin: Erklärt der Zahlungsverkehrsexperte Matthias Hönisch
vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken –
kurz BVR.

O-Ton 2 (Matthias Hönisch, 24 Sek.): „Die zweite große Änderung
ist mehr Transparenz bei vorreservierten Kartenzahlungen. Sie kennen
das bestimmt, wenn Sie in einem Hotel oder bei Autovermietung sind,
dann reservieren die bei der Buchung einen bestimmten Betrag von
ihrem Kartenkonto. Ab dem kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem
vorher ausdrücklich zustimmen, denn erst dann ist die Bank
berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren.“

Sprecherin: Die dritte und wichtigste Änderung ist, dass Banken
und Sparkassen nun auch Drittanbietern den Zugriff auf das Girokonto
und die dazugehörigen Daten ermöglichen müssen.

O-Ton 3 (Matthias Hönisch, 32 Sek.): „Vorher waren die Daten der
Bankkunden durch das Bankgeheimnis grundsätzlich geschützt, jetzt
kann der Kunde aber selber entscheiden, ob er die Daten an
Drittdienste weitergeben möchte. Wichtig ist hierbei, dass der Kunde
selber entscheiden kann, wem er seine PIN beziehungsweise Daten gibt,
im Sinne seiner eigenen Daten-Souveränität. Wenn Bankkunden zum
Beispiel durch die Weitergabe der PIN die Erlaubnis für eine
Weitergabe erteilen, erfolgt dann der Zugriff über eine technische
Schnittstelle bei seiner Hausbank. Hier werden natürlich die hohen
Sicherheitsstandards gewahrt.“

Abmoderationsvorschlag:

Wem das jetzt alles zu schnell ging, alle Änderungen und was diese
für Sie bedeuten, finden Sie auch noch einmal im Internet unter
BVR.de.

Pressekontakt:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Pressesprecherin Melanie Schmergal,
Telefon: (030) 20 21-13 00,
presse@bvr.de, www.bvr.de

Original-Content von: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, übermittelt durch news aktuell