Die Bundesregierung hat gerade einen Gesetzesentwurf
für ein drittes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) beschlossen.
Die vorgesehenen Maßnahmen würden kaum Entlastung für
Handwerksbetriebe mit sich bringen und blieben deutlich hinter den
Forderungen des Handwerks zurück, meint der Zentralverband des
Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).
Kommentar ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx
„Konsequenter Bürokratie-Abbau sieht anders aus. Statt die
angekündigten Maßnahmen umzusetzen, ist es bei einem Verharren im
Kleinteiligen geblieben. Es werden richtige Ansätze verfolgt, aber
absehbar gibt es keine spürbaren Entlastungen für Handwerksbetriebe.
Positiv ist die Erleichterung bei der Archivierung elektronisch
gespeicherter Steuerunterlagen: Hier wurde eine Forderung des
Handwerks umgesetzt. Einen deutlichen Minuspunkt gibt es allerdings
für die vorgesehene Anhebung der umsatzsteuerlichen
Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro
Vorjahresumsatz. Durch die dauerhafte Steuerbefreiung erlangen
Soloselbstständige einen unangemessenen Wettbewerbsvorteil gegenüber
den Kleinbetrieben im Handwerk, die Arbeitsplätze schaffen“, erklärt
ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx.
Ein besonders dringender Wunsch des Handwerks bleibe erneut
unberücksichtigt: Die Vorfälligkeitszahlung bei den
Sozialversicherungsbeiträgen, moniert Marx. Zum Hintergrund: Der
Sozialversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer mit variablen
Lohnbestandteilen wird zunächst als Beitragsschätzung in Höhe der
Vormonatswerte übernommen. Diese geschätzten Werte werden durch die
tatsächliche Meldung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die erst im
Folgemonat erstellt werden kann, berichtigt und die Differenzen
ausgeglichen. Diese Vorgehensweise führt zu einer erheblichen
Zusatzbelastung der Arbeitgeber und der Lohnbuchhaltung. „Hier könnte
man effektiv für spürbare Entlastung sorgen“, so Marx.
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