Das Büro von Solms Baruth: Enkel eines Widerstandskämpfers gegen Hitler erweitert Restitutionsklage

– Zufällig entdeckte Dokumente im Landesarchiv bilden Grundlage für
neue Berufung
– Wissenschaftliche chemische Analyse der Tinte zur
–Aktenvernichtung– datiert Dokumente im zulässigen
Restitutionszeitraum
– Potenzial für weitere, ähnliche Verfahren, sofern zugunsten des
Klägers entschieden wird

Kurz vor dem Gedenken an den 75. Jahrestag des fehlgeschlagenen
Attentats auf Adolf Hitler vom 20. Juli 1944 hat der Enkel eines
Widerstandskämpfers der Operation „Walküre“ seinen Anspruch auf
Landrückgabe erweitert.

Auch wenn Fürst Friedrich zu Solms Baruth der Hinrichtung durch
die Nazis für seine Beteiligung am Anschlag entkam, wurde er nach
seiner Verhaftung am 21. Juli 1944 über neun Monate lang gefangen
gehalten und gefoltert. Im März 1945 unterzeichnete er im Gefängnis
eine –Verfügungsermächtigung–, mit der er seine 17.300 Hektar Land
direkt an Himmler abtrat.

Die bundesdeutschen Gerichte bestätigten in der Berufung des
Restitutionsverfahrens von 2014 die Gültigkeit des von Himmler
genutzten Dokuments der –Verfügungsermächtigung–.

Die Anwälte von Solms Baruth sind der Auffassung, dass neue
entdeckte Dokumente, die ursprünglich im Landesarchiv falsch abgelegt
und durch Zufall wieder gefunden wurden, den Schlüssel zur Beilegung
des Falls enthalten. Unabhängig durchgeführte chemische Analysen der
Tinte zur –Aktenvernichtung– datieren die Dokumente in der
rechtskräftigen Restitutionsfrist.

Sollte der Fall erneut abgelehnt werden, plant der Kläger
gemeinsam mit Lord Peter Goldsmith, QC, den Fall vor den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu bringen. Lord
Goldsmith sagt dazu: „Durch seine Ablehnung des
Restitutionsverfahrens 2014 verweigerte das Gericht die Aussage des
Historikers Sir Antony Beevor sowie anderer Experten, lehnte den
Bericht des britischen Geheimdienstes ab, der die Inhaftierung und
Beschlagnahme als direkte Folge des Anschlags von 1944 beschreibt,
und versäumte es, die Behörden um Expertenaussagen zu bitten.“

Die Anwälte von Solms Baruth gehen davon aus, dass 10 bis 20
Prozent aller noch unentschiedenen Ansprüche im Brandenburgischen
Landesarchiv als potentielle, neue –Restitutions—verfahren angesehen
werden könnten – d.h. sie betreffen Handlungen der Nazi-Regierung,
die vor Mai 1945 erfolgten (Restitutionsgesetze gelten nicht für
Fälle nach Mai 1945).

Der Kläger Frederick Solms-Baruth sagt: „Die Wiedergutmachung
dieses schmerzlichen Unrechts war der letzte Wunsch sowohl meines
Großvaters als auch meines Vaters. Trots Gleichgültigkeit und
Verschleierung ist es zur meiner Aufgabe geworden, und ich werde erst
ruhen, wenn ich das Recht auf meiner Seite weiß. Es ist mein
persönliches Ziel, dieses Land zurückzuerhalten und in Gedenken an
meinen Großvater der Baruth-Region durch Investitionen, Sorgfalt und
Pflege wieder zur Wohlstand zu verhelfen.“

Frederick Solms Baruth steht für Interviews zur Verfügung.

Weitere erhältliche Informationen

– Wissenschaftliche Zusammenfassung
– Aussage von Lord Goldsmith
– Detaillierterer Gesamtüberblick
– Fotografien aus dem Archiv

Pressekontakt:
Stuart Macdonald
stuartmacd@ymail.com
+44 (0)7760 284 174
David Hawkins
d.hawkins@clivedenfo.com
+44 (0)7970 762 352

Original-Content von: The Office of Solms Baruth, übermittelt durch news aktuell