Das Verhalten derösterreichischen ERSTE Bank erregt Besorgnis über die Nichtbeachtung der Verbraucherrechte in der Ukraine

Die Teilnehmer der internationalen Diskussionsrunde „Grundrechte
und Verbraucherrechte in der Finanzdienstleistungsbranche“, die am
16. April 2013 in Kiew veranstaltet wurde, forderten EU-Regierungen,
europäische Finanzinstitute und internationale Organisationen dazu
auf, sich in der Ukraine den Kunden von Finanzdienstleistern
gegenüber nur an globalen Verbraucherschutzstandards zu orientieren
und der Doppelmoral aus dem Wege zu gehen.

Die Forderung wurde infolge verschiedener Vorkommnisse
aufgestellt, bei denen europäische Finanzinstitute in der Ukraine mit
zweierlei Mass europäische Verbraucherschutzstandards ignorierten und
wissentlich Verbraucherrechte verletzten. Konkret wurde dabei der
allgemein bekannte Fall um die ERSTE Bank diskutiert, in dem ein
Verbraucher gerichtlich unter Beweis gestellt hatte, dass die Bank
wichtige Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie seine Grundrechte als Bürger
der Ukraine verletzt hatte. Dokumentiert wurde dies in Kiew in einem
Urteil des Bezirksgerichts von Solomianski vom 3. April 2013. Die
Bank hat Berufung gegen das Urteil eingelegt und damit noch grössere
Erregung in der Gesellschaft versursacht, weil sie auf diese Weise
versucht, die Bestimmungen einer Konvention anzufechten, die das
wichtigste internationale Postulat der Menschenrechte ist.

„Die Ukraine ebnet sich ihren schwierigen Weg zur Mitgliedschaft
in der Europäischen Gemeinschaft“, erklärt Peter Ploski, Präsident
von East European Consulting (Polen). „Das Land versucht, einen
Paradigmenwechsel zu vollziehen und seine Geschäftskultur zu
verändern, um in seinen wirtschaftlichen und politischen Beziehungen
europäischen Standards zu entsprechen. Es ist von entsprechend
grosser Bedeutung, dass europäische Institute, die in der Ukraine
Geschäfte machen, und ihre Tochtergesellschaften sich hier an
europäischen Standards und Werten orientieren und ein Beispiel für
zivilisierte Kundenbeziehungen setzen.“

Die Resolution wurde von den Teilnehmern der Diskussionsrunde
unterzeichnet – ukrainische Parlamentsabgeordnete und Vertreter von
Banken, Versicherungen und führenden Bildungseinrichtungen sowie
Vertreter ukrainischer und internationaler Organisationen, die sich
mit der Schaffung eines Verbraucherschutzsystems in der Ukraine
beschäftigen.

Pressekontakt:
Mykhailo Strelnikov, Berater der Leitung der staatlichen Aufsicht
über den Verbraucherschutz in der Ukraine: +380674965552, E-Mail:
mgold@mail.ru.

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