
Unsere Redaktion:
Herr Schüler, Fahrerflucht gehört zu den häufigsten Verkehrsstraftaten. Welche Rolle spielen Dashcams inzwischen bei der Aufklärung solcher Fälle?
Oliver Schüler:
Eine sehr große Rolle. In der anwaltlichen Praxis sehen wir immer häufiger, dass Dashcam-Aufnahmen entscheidende Hinweise liefern. Gerade bei Fahrerflucht fehlt es oft an Zeugen. Eine Videoaufnahme kann dann helfen, das Kennzeichen zu erkennen, den Unfallhergang zu rekonstruieren oder das Verhalten des Unfallverursachers zu dokumentieren. Für Geschädigte kann das der Schlüssel sein, um überhaupt Ansprüche durchsetzen zu können.
Unsere Redaktion:
Viele Autofahrer sind unsicher, ob Dashcams in Deutschland überhaupt erlaubt sind. Wie ist die Rechtslage?
Oliver Schüler:
Dashcams bewegen sich rechtlich in einem Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Beweisinteresse. Der Bundesgerichtshof hat aber klargestellt, dass Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich als Beweismittel vor Gericht verwertet werden können. Entscheidend ist eine Interessenabwägung im Einzelfall. Das bedeutet: Selbst wenn eine Aufnahme datenschutzrechtlich problematisch sein könnte, heißt das nicht automatisch, dass sie im Gerichtsverfahren unzulässig ist.
Unsere Redaktion:
Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Dashcam-Systemen?
Oliver Schüler:
Ja, und die sind juristisch relevant. Problematisch sind vor allem Geräte, die dauerhaft und ohne Anlass das gesamte Verkehrsgeschehen speichern. Datenschutzrechtlich deutlich unbedenklicher sind Systeme mit sogenannter Loop-Funktion. Diese überschreiben laufend alte Aufnahmen und speichern nur dann dauerhaft, wenn ein Ereignis eintritt, etwa ein Unfall oder eine starke Bremsung. Solche anlassbezogenen Aufzeichnungen werden von Gerichten eher akzeptiert.
Unsere Redaktion:
Wie konkret können Dashcam-Videos bei Fahrerflucht helfen?
Oliver Schüler:
Sie können gleich mehrere Beweisfunktionen erfüllen. Zum einen lässt sich häufig das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs erkennen. Zum anderen dokumentiert das Video den Unfallhergang, was für die Haftungsfrage entscheidend sein kann. Auch das Verhalten des Unfallverursachers – etwa das bewusste Weiterfahren – kann festgehalten werden. Für Versicherungen und Gerichte sind solche objektiven Beweise äußerst wertvoll.
Unsere Redaktion:
Nicht nur Dashcams filmen den Straßenverkehr. Welche Rolle spielen Überwachungskameras von Dritten?
Oliver Schüler:
Auch Aufzeichnungen von Tankstellen, Parkhäusern, Geschäften oder privaten Grundstücken können wichtige Beweismittel sein. In vielen Fällen gelingt die Identifizierung eines Unfallverursachers erst durch solche Kameras. Allerdings gilt auch hier: Entscheidend ist, ob die Videoüberwachung rechtmäßig betrieben wurde und ob die Aufnahme im konkreten Fall zur Beweisführung erforderlich ist. Aber selbst bei datenschutzrechtlichen Zweifeln schließen Gerichte ein Beweismittel nicht automatisch aus.
Unsere Redaktion:
Manche Unfallbeteiligte stellen Dashcam-Videos ins Internet. Ist das erlaubt?
Oliver Schüler:
Davon rate ich dringend ab. Die Veröffentlichung von Videoaufnahmen, auf denen Personen oder Kennzeichen erkennbar sind, verletzt regelmäßig Persönlichkeitsrechte. Dashcam-Material sollte ausschließlich zur Beweissicherung genutzt und nur an Polizei, Versicherungen oder Gerichte weitergegeben werden. Eine Veröffentlichung kann selbst rechtliche Konsequenzen haben.
Unsere Redaktion:
Wann sollten Betroffene nach einer Fahrerflucht anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?
Oliver Schüler:
Möglichst früh. Gerade bei Fahrerflucht ist es wichtig, Beweise schnell zu sichern und rechtlich korrekt zu verwerten. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob Videoaufnahmen zulässig sind, welche weiteren Beweise benötigt werden und wie Ansprüche gegen den Unfallverursacher oder dessen Versicherung durchgesetzt werden können. Je früher anwaltliche Unterstützung erfolgt, desto besser sind in der Regel die Erfolgsaussichten.
Unsere Redaktion:
Herr Schüler, was ist Ihr wichtigster Rat an Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit Dashcams?
Oliver Schüler:
Dashcams können sinnvoll sein, sollten aber datenschutzkonform eingesetzt werden. Wer eine Kamera nutzt, sollte auf ein System mit Ereignisspeicherung achten und die Aufnahmen ausschließlich zur Beweissicherung verwenden. Und nach einem Unfall gilt: Ruhe bewahren, Beweise sichern und im Zweifel frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
Unsere Redaktion:
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Schüler.
Oliver Schüler:
Sehr gern.
