Angesichts immer wieder in die Öffentlichkeit dringender
Nachrichten über rechtsradikale und -extreme Gesinnung im öffentlichen Dienst
fordert der hessische dbb Landesbundvorsitzende Heini Schmitt einen konsequenten
Umgang. „Selbstverständlich verfolgen wir die Berichte aufmerksam. Auch wir
sagen, für rechtsextreme Gesinnungen ist im öffentlichen Dienst kein Platz, ohne
Wenn und Aber. Dies gilt nicht erst seit wenigen Wochen, sondern schon immer.“
Generell sieht er Extremismus kritisch: „Es ist für keine Art von extremen
Gesinnungen Platz im öffentlichen Dienst, auch nicht für linke oder
islamistische. Deshalb stehen wir dafür, dass man dies mit aller Konsequenz
unterbindet.“
Das darf auch nicht dazu führen, dass aus auftauchenden Fallbeispielen ein
Generalverdacht konstruiert wird oder rechtsstaatliche Prinzipien bei den
Ermittlungen gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst außer Acht gelassen
werden. „Es ist auch nicht hinnehmbar, dass bspw. arbeitsrechtliche oder
disziplinarrechtliche Sanktionen wegen ganz anderer Fehlverhalten nun
drastischer ausfallen, nur weil Behördenleiter in vorauseilendem Gehorsam ihre
Behörde nach außen als besonders beispielhaft dastehen lassen wollen.“ „Für
alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gilt, wie für alle Menschen in unserer
Gesellschaft auch, zunächst die Unschuldsvermutung“, mahnt Schmitt.
„Selbstverständlich ist das Einfordern der Verfassungstreue bei Mitarbeitern des
öffentlichen Dienstes ein Erfordernis“, sagt Schmitt. „Das hat aber schon immer
gegolten, es darf nicht aus Anlass gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen
saisonal unterschiedlich geschehen.“
Sehr kritisch sähe Schmitt aber eine mögliche Rückkehr des AfD-Spitzenpolitikers
Björn Höcke in den Schuldienst. Höcke ist verbeamteter Lehrer im hessischen
Staatsdienst. Wegen seiner politischen Tätigkeit ruht dieses Beamtenverhältnis
zurzeit. „Ich sehe keine Möglichkeit, wie eine Rückkehr mit den bestehenden
beamtenrechtlichen Bestimmungen zu vereinbaren sein könnte“, sagte Schmitt.
Unter anderem die Wochenzeitung „Die Zeit“ hatte berichtet, dass das
Verwaltungsgericht Meinigen in einem Eilverfahren entschieden hatte, dass der
thüringische AfD-Chef Björn Höcke als Faschist bezeichnet werden dürfe. Die
Antragsteller haben dem Gericht zufolge „in ausreichendem Umfang glaubhaft“
gemacht, „dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist“, sondern auf
einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht (https://www.zeit.de/politik/deuts
chland/2019-09/afd-bjoern-hoecke-faschist-verwaltungsgericht-meinigen ).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz zählt insgesamt 12.700 Menschen in
Deutschland zur gewaltbereiten rechtsextremen Szene.
Der dbb Landesverband Hessen ist der Dachverband von 39 Mitgliedsgewerkschaften
mit rd. 44.000 Mitgliedern mit Sitz in Frankfurt. Mit über 1,3 Millionen
Mitgliedern bundesweit ist der dbb der zweitgrößte gewerkschaftliche Dachverband
in Deutschland.
Pressekontakt:
Andreas Nöthen
Pressesprecher
0170 7335511
presse@dbbhessen.de
Original-Content von: dbb Hessen beamtenbund und tarifunion, übermittelt durch news aktuell