Den digitalen Binnenmarkt sicherer machen

+++ TÜV-Agenda für Vertrauen und Sicherheit in der
Europäischen Union +++ Digitalisierung erfordert Reformen zahlreicher
EU-Gesetze +++ TÜVMeetUp zur Europawahl 2019

Der TÜV-Verband hat anlässlich der Europawahl im Mai 2019 seine
„Agenda für Sicherheit und Vertrauen im digitalen Binnenmarkt“
vorgestellt. „Das neue EU-Parlament muss aktiv daran mitwirken, einen
europäischen Weg der Digitalisierung zu definieren“, sagte Dr.
Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV). „Im
digitalen EU-Binnenmarkt müssen Sicherheit und Vertrauen oberste
Priorität haben.“ Die Digitalisierung führe dazu, dass die EU ihre
Gesetzgebung in vielen Bereichen modernisieren muss. Bühler: „Nach
der Datenschutz-Grundverordnung, dem Cybersecurity Act oder der
umstrittenen Urheberrechtsreform müssen die EU-Parlamentarier unter
anderem Regelungen für die Produktsicherheit im Internet of Things
(IoT), die vernetzte Mobilität oder die ethische Anwendung von
Künstlicher Intelligenz in Angriff nehmen.“ Der TÜV-Verband hat seine
Forderungen für die kommende Legislaturperiode in den zentralen
Politikfeldern formuliert:

Vernetzte Mobilität

Die technische Überwachung muss mit der Digitalisierung Schritt
halten. Dafür brauchen die Prüforganisationen einen
diskriminierungsfreien Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten
und der entsprechenden Software. Prüfvorschriften für die
Hauptuntersuchung müssen bereits in der Typgenehmigung angelegt sein.
Der Zugang zu den Daten sollte über herstellerunabhängige,
cloudbasierte Datentreuhänder erfolgen. Für den hoch automatisierten
Verkehr der Zukunft müssen unter anderem Regelungen wie die
Richtlinie zur technischen Überwachung angepasst werden, um Fahrzeuge
sicher auf die Straße zu bringen und einen sicheren Betrieb
gewährleisten zu können. Nicht zuletzt muss sich die zunehmende
Automatisierung in der Fahrausbildung niederschlagen. Angehende
Autofahrer müssen den Umgang mit modernen Assistenzsystemen
trainieren.

Cybersecurity

Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch wirtschaftlich oder
politisch motivierte Cyberangriffe sind weitere Anstrengungen
notwendig. Ein wichtiges Ziel ist es, dass nur noch digital sichere
Produkte in der EU auf den Markt kommen. Dafür muss der europäische
Produktsicherheitsbegriff neu definiert werden. In Zukunft muss neben
der funktionalen Sicherheit auch die digitale Sicherheit fester
Bestandteil eines Produkts sein. Das ist notwendig, weil im Internet
of Things zunehmend Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Spielzeug oder
Fahrzeuge vernetzt und digital gesteuert werden. Der Cybersecurity
Act (CCA) weist zwar in die richtige Richtung. Jetzt müssen die
einzelnen Produktregulierungen angepasst werden und konsequent auf
den CCA verweisen.

Künstliche Intelligenz

Der EU-Rechtsrahmen berücksichtigt Künstliche Intelligenz (KI) und
ihre Auswirkungen bisher nur unzureichend. Es fehlen Standards,
Methoden und Prüfszenarien, um die Sicherheit KI-basierter
Anwendungen bewerten zu können. Digitale Sicherheit, Datenschutz oder
auch Diskriminierungsfreiheit von KI-Systemen müssen schrittweise in
die EU-Gesetzgebung Eingang finden. Das betrifft unter anderem den
„New Legislative Framework“, in dem die grundlegenden
Sicherheitsanforderungen an bestimmte Produkte festgelegt werden.
KI-Systeme sollten in Abhängigkeit von ihrem Risikoniveau geprüft
werden und bei Bedarf von unabhängigen Stellen überwacht werden.
Neutrale Prüforganisationen brauchen dafür Zugang zu KI-relevanten
Daten.

Umwelt- und Klimaschutz

Die Abgasuntersuchung muss mit der Entwicklung moderner Motoren-
und Abgasreinigungstechnologie Schritt halten. Dafür müssen in der
entsprechenden EU-Richtlinie wissenschaftlich fundierte Grenzwerte
und effiziente Messverfahren definiert werden. Darüber hinaus ist im
Rahmen der Abgasuntersuchung die Messung weiterer Luftschadstoffe
notwendig. Das betrifft insbesondere die Ermittlung des
Stickoxidausstoßes von Diesel-Fahrzeugen. Dringender Handlungsbedarf
besteht in der EU bei der Bekämpfung von Manipulationen an der
Abgasnachbehandlung, zum Beispiel der Unterbindung der
Adblue-Einspritzung.

Die Forderungen und Handlungsempfehlungen des TÜV-Verbands für
zehn Politikfelder von der Handelspolitik über die Produktregulierung
bis zur Weiterbildung für die kommende Legislaturperiode des
Europäischen Parlaments sind abrufbar unter:
www.vdtuev.de/europawahl-2019

Über die Herausforderungen in der EU diskutieren wir bei einem
TÜVMeetUp mit den Spitzenkandidatinnen der SPD, Dr. Katarina Barley,
und der FDP, Nicola Beer, sowie Hildegard Bentele (CDU) und Dr.
Hannah Neumann (Grüne). Moderator ist Dr. Joachim Bühler,
Geschäftsführer des TÜV-Verbands.

Die Veranstaltung findet statt am Montag, 8. April 2019 von 12.00
– 14.00 Uhr, im Telefónica Basecamp in Berlin-Mitte. Weitere Infos
und Anmeldung unter:
www.vdtuev.de/termine/tuev-meetup-europawahl-spezial-2019

Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T +49 30 760095-320
presse@vdtuev.de, www.vdtuev.de

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