Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit
(BA) hat heute den Haushalt für das Jahr 2018 beschlossen.
Folgende Themen sind dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der BA
dabei besonders wichtig:
– Alle Menschen sollen die Chance haben, am Arbeitsmarkt
integriert zu werden und beruflich aufsteigen zu können – unabhängig
von Herkunft und Geschlecht. Dazu trägt die BA u. a. mit präventiver
Beratung, Vermittlung, Weiterbildungsförderung und beruflicher
Orientierung bei.
– Das Arbeits- und Fachkräfteangebot soll gesteigert werden. Ein
wichtiger Schritt ist eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, aber
auch eine bessere Integration von Älteren und Menschen mit
Behinderungen. Soweit nicht genügend Fachkräfte verfügbar sind, wird
die BA auch international aktiv, um den Fachkräftebedarf zu decken.
– Arbeitslosigkeit, die sich von Generation zu Generation
überträgt, muss durchbrochen werden. Durch eine verstärkte Förderung
und präventive Maßnahmen sollen möglichst viele Übertritte in
Langzeitarbeitslosigkeit vermieden werden.
Der Haushalt bietet dazu die finanziellen Rahmenbedingungen.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick:
Den Einnahmen von 39,0 Milliarden Euro stehen Gesamtausgaben von
36,4 Milliarden Euro gegenüber. Die Beitragseinnahmen als
Hauptfinanzierungsquelle liegen mit 33,8 Milliarden Euro um 1,7
Milliarden Euro höher als im Vorjahr. Der Haushaltsplan sieht dank
guter Arbeitsmarkt- und Konjunkturaussichten einen Überschuss von 2,5
Milliarden Euro vor.
Die BA investiert, insbesondere in die berufliche Weiterbildung
und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:
Die gesamte aktive Arbeitsförderung umfasst ein Budget von 9,8
Milliarden Euro und liegt damit in etwa auf Vorjahresniveau. So wird
für die Förderung der beruflichen Weiterbildung ein unverändert hohes
Budget von 1,7 Milliarden Euro bereitgestellt, um notwendige und
sinnvolle Weiterbildung unterstützen zu können – ob für arbeitslose
oder beschäftigte Menschen.
Das Budget für die Förderung der Teilhabe von behinderten Menschen
am Arbeitsleben wird um 100 Millionen Euro auf 2,5 Milliarden Euro
erhöht.
Die BA erwartet geringere Ausgaben bei passiven Leistungen:
Angesichts der insgesamt guten konjunkturellen Lage können die
Haushaltsansätze für passive Leistungen sinken, um im Haushalt mehr
Spielraum für die Arbeitsförderung zu schaffen. So beträgt der Ansatz
für das Arbeitslosengeld 14,7 Milliarden Euro, 900 Millionen Euro
weniger als im Vorjahreshaushalt.
Die Vorsitzende des Verwaltungsrats, Annelie Buntenbach, betonte:
„Qualifizierung ist ein, wenn nicht der entscheidende Schlüssel, um
die noch nicht absehbaren Entwicklungen und Folgen der
Digitalisierung in der Arbeitswelt anzupacken. Auch müssen wir
Menschen ermöglichen, beruflichen Aufstieg zu schaffen. Die
Arbeitswelt wird komplexer, und wir sehen es als Aufgabe der BA, die
Menschen hier bestmöglich zu unterstützen. Dafür brauchen wir einen
Eingliederungstitel, der für möglichst viele Menschen eine gute Fort-
und Weiterbildung ermöglicht – damit Arbeitslosigkeit sich nicht
manifestiert und niemand am Arbeitsmarkt abgehängt wird. Deshalb ist
das Budget für diese Ausgaben weiter auf hohem Niveau.“
Peter Clever, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats,
stellte fest: „Die BA kann mit 2,5 Milliarden Euro rund 10 Millionen
Euro pro Arbeitstag in den Bereich der beruflichen Rehabilitation
investieren. Gegenüber dem Vorjahr stellen wir 100 Millionen Euro
zusätzlich zur Verfügung, um zu unterstreichen, wie wichtig uns die
Integration von Menschen mit Behinderungen in den Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt ist. Damit leistet die BA einen wichtigen Beitrag zur
beruflichen Teilhabe dieser Personen und zur Stärkung der Inklusion
in unserer Gesellschaft.“
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