Die Frage, ob die furchtbare Bluttat an einer St.
Pöltner Schule, in deren Folge ein achtjähriger Bub starb, durch
anderslautende Gesetze hätte verhindert werden können, wird sich nie
seriös beantworten lassen.
Möglich und dringend notwendig ist aber eine Überprüfung der
aktuellen Rechtslage, gerade weil der Täter amtsbekannt und gegen ihn
ein Betretungsverbot verhängt worden war. Dabei sollte ganz sachlich
analysiert werden, ob das Betretungsverbot in seiner jetzigen Form
weit genug greift und wie sich die Praxis, dass Gerichte
Kontaktverbote verhängen, bewährt hat. Auch, wann Schulen, Jugendamt
und Justiz worüber von der Polizei informiert werden und ob ihre
Kommunikationsbefugnisse untereinander zu kurz greifen, gehört
angesehen. Alle Ergebnisse müssen auf den Tisch, die Lösungsideen
sind dann zu diskutieren.
SPÖ und Grüne meinen, die Polizei solle künftig Kontaktverbote
aussprechen dürfen, und der Datenschutz zwischen den Institutionen
gehöre gelockert. Das sehen auch Gewaltschutzvereine so. Diese
Forderungen für mehr Polizeikompetenz könnten sich am Ende als
richtige Lösung für einen besseren Schutz der Kinder erweisen. Übers
Knie gebrochen sollten sie aber nicht werden, geht es doch um
hochsensible Informationen. Eines muss trotz der großen Betroffenheit
im aktuellen Fall klar sein: Selbst wenn jede Schule Metalldetektoren
und Polizeibewachung hätte – hundertprozentige Sicherheit gibt es
leider nicht.
Rückfragehinweis:
Der Standard
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