Berlin – 30 Widersprüche gegen den Geodatendienst
Google Street View sind bis Freitagnachmittag bei den für Google
zuständigen Datenschützern in Hamburg eingegangen. „Wenn man bedenkt,
dass dafür eigentlich das Tool von Google genutzt werden soll, ist
das schon eine Zahl“, sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte
Johannes Caspar im Gespräch mit Tagesspiegel Online. „Wir rechnen mit
weiteren Widersprüchen.“ Wer bei Google Street View persönlich zu
erkennen sei, müsse selbst einschreiten. „Die automatische
Verpixelungsoftware hat eine Abweichung von ein bis zwei Prozent“,
erklärte Caspar. Da könne man sich schon vorstellen, dass eine von
100 Personen eben nicht voll verpixelt sei. „Da hilft nur Widerspruch
einlegen“. Die Möglichkeit die Unkenntlichmachung von Häusern mit dem
Programm Panoramio zu umgehen, sei zu beklagen, sagte Caspar im
Gespräch mit Tagesspiegel.de. „In diesem Moment sind dem Datenschutz
die Hände gebunden.“ Man brauche gesetzliche Regulierungen, um
künftig dem informationellen Selbstbestimmungsrecht zur Durchsetzung
zu verhelfen. „Ich habe nichts gegen Bilder auf Picasa oder Flickr,
aber an dieser Stelle sollten die Bilder nicht nachgeliefert werden
dürfen“, sagte Caspar. „Bisher hat auf unsere Forderungen aber
niemand reagiert.“ Offensichtlich sei Bundesinnenminister Thomas de
Maiziere der Meinung, die Vorgaben für Google Street View würden
ohnehin über die datenschutzrechtlichen Erforderliche hinausgehen,
kritisierte Caspar. „Es könnte also in Zukunft heißen: Widerspruch,
muss das sein?“ Es sei keine gesetzliche Regelung geplant, das
Problem solle sich künftig über die Selbstverpflichtung der
Unternehmen regeln. Dazu meinte Caspar: „Ich bin sehr gespannt, was
für eine Selbstverpflichtung die Unternehmen vorlegen werden.“ Bis
zum 7. Dezember müssten sie dies tun.
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