Berlin – Nach der erfolgreichen Klage wegen der
Bezeichnung als „Prüffall“ zieht die AfD wieder in einem Eilverfahren
gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor Gericht. Dies
bestätigte das Verwaltungsgericht Köln auf Anfrage des Tagesspiegels
(Samstagsausgabe). Diesmal wendet sich die Partei gegen Bestrebungen
des Verfassungsschutzes, AfD-Anhänger in den eigenen Reihen ausfindig
zu machen. Im Januar hatte die Behörde Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aufgefordert, Kontakte zur Partei intern offen zu legen.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin soll es dem BfV nun untersagt
werden, Amtsangehörige nach Mitgliedschaft in der Partei oder
privaten Kontakten zu Mitgliedern zu befragen. Die AfD rüge eine
Verletzung des Gleichheitsgebots sowie einen Verstoß gegen die
staatliche Neutralitätspflicht. Der Eilantrag (Az.: 6 L 830/19) sei
im April eingereicht worden, eine Entscheidung sei noch nicht
absehbar, hieß es.
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