Berlin. Deutschland unterzieht im Zuge der
Terrorbekämpfung auch Deutsche und andere EU-Bürger verstärkten
Personenkontrollen an der Grenze. Die Bundesregierung begrüße
entsprechende Empfehlungen der EU-Kommission vom Dezember, heißt es
in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im
Bundestag, die dem Tagesspiegel (Donnerstagausgabe) vorliegt. Bisher
müssen EU-Bürger sich an den Außengrenzen Europas nur ausweisen
können; weiter gehende Kontrollen sind nur auf konkreten Verdacht hin
und nicht systematisch erlaubt. Nach „informellen Empfehlungen“ der
EU-Kommission vom Dezember letzten Jahres könnten in Zukunft
allerdings sämtliche Passagiere von Flugzeugen aus Spannungsgebieten
oder deren Nähe kontrolliert und ihre Daten mit Fahndungsdateien
abgeglichen werden. Nach Kenntnis des Linken-Abgeordneten Andrej
Hunko geht es konkret um die Kontrolle von Passagieren von und nach
Istanbul und die von Männern eines bestimmten Alters. Das
Bundesinnenministerium bestätigte auf Frage des Tagesspiegels, dass
„Fahndungsabfragen bei Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen
intensiviert worden“ seien. Zu den Kriterien könne man sich aber
nicht äußern, „um polizeiliche Maßnahmen nicht zu gefährden“,
erklärte eine Sprecherin.
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