Berlin – Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat sich
mit seinem Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep
Tayyip Erdogan höchst wahrscheinlich strafbar gemacht. Zu diesem
Schluss kommt das Auswärtige Amt (AA) in einer internen juristischen
Prüfung, die nach Informationen des Berliner „Tagesspiegel“ (Ausgabe
vom Donnerstag) noch vor dem Telefonat von Bundeskanzlerin Angela
Merkel (CDU) mit dem türkischen Premierminister Ahmet Davutoglu am
Sonntag in Auftrag gegeben wurde. Mit der kurzfristigen Prüfung,
deren Ergebnis am Sonntag in einer Krisensitzung im Ministerium
vorgestellt wurde, reagierte das Auswärtige Amt auf den erheblichen
Unmut, den Böhmermanns Erdogan-Kritik in der türkischen Regierung
ausgelöst hatte. Der ZDF-Moderator und Satiriker hatte Erdogan unter
anderem als „Ziegenficker“ geschmäht. Die Beleidigung eines
ausländischen Staatsoberhaupts kann nach Paragraph 103 des
Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden,
wenn die Beleidigung in verleumderischer Absicht erfolgt, sogar mit
bis zu fünf Jahren.
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