Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk geht nicht 
davon, dass die massenhafte Speicherung von personenbezogenen Daten von Mietern 
wie Fall der Deutsche Wohnen ein Einzelfall ist. „Aus unserer Aufsichtspraxis 
ergibt sich, dass es massive Speicherung von Daten häufiger gibt. Unternehmen 
machen sich oft wenig Gedanken darum, ob es einen Grund gibt, diese Daten zu 
speichern“, sagte Smoltczyk dem Tagesspiegel. Smoltczyk hat gegen den 
Wohnungskonzern Deutsche Wohnen ein Rekordbußgeld in Höhe von 14,5 Millionen 
Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung erlassen. Zwar seien 
keine   Gesundheitsdaten betroffen und es seien auch keine Daten weitergegeben 
worden. „Trotzdem sind das aber persönliche Daten in erheblicher Menge. Das 
System liefert Einblicke in die Leben vieler Menschen. Sie können erkennen, wer 
mit wem zusammenlebt, welche Ausbildung jemand hat oder wo er zuvor gewohnt hat.
Das sind Dinge des täglichen Lebens, die wir nicht so einfach teilen würden.“ 
Die Deutsche Wohnen habe bei der Speicherung der Mieterdaten auf Nummer sicher 
gehen wollen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Das Unternehmen habe es aber 
versäumt, für personenbezogen Daten bestimmte Löschfristen einzuhalten. Nach 
einer Beschwerde sei das Unternehmen 2017 kontrolliert worden. Dabei sei 
aufgefallen, dass die Speicherpraxis des Unternehmens nicht Vorgaben entspricht.
„Unsere Juristen und Techniker haben das monatelang ausgewertet. Ein Kraftakt“, 
sagte die Datenschutzbeauftragte. Zur Höhe der Strafe sagte Smoltczyk: „Wir 
haben uns streng nach dem Gesetz gerichtet. Die Strafen sollen wirksam, 
angemessen und abschreckend sein.“. Es handle sich um einen mittelschweren Fall.
„Belastend hat sich ausgewirkt, dass die Deutsche Wohnen die Archivstruktur 
bewusst angelegt hatte und die betroffenen Daten über einen langen Zeitraum 
unzulässig verarbeitet wurden“, sagte Smoltczyk. „Bußgeldmildernd haben wir 
berücksichtigt, dass das Unternehmen zumindest formal mit uns zusammengearbeitet
hat. Außerdem wurden die Daten wie gesagt nicht an Dritte weitergereicht.“ Die 
Berliner Datenschutzbeauftragte riet Betroffenen, sich „direkt an die Deutsche 
Wohnen zu wenden und die vom Gesetz gegebenen Auskunftsrechte geltend zu 
machen“.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/rekordbussgeld-wegen-datenschutzverstoessen-i
ch-empfehle-jedem-sich-direkt-an-die-deutsche-wohnen-zu-wenden/25193320.html
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