Der Tagesspiegel: Berliner Landgericht erlaubtÖzdemir Warnung vor Erdogans „bewaffnetem Arm“ in Deutschland

Der Grünen-Politiker Cem Özdemir darf die
inzwischen verbotene Schlägertruppe „Osmanen“ als „bewaffneten Arm“
des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan in Deutschland
bezeichnen. Das berichtet der Berliner „Tagesspiegel“ (Montagausgabe)
unter Berufung auf ein Urteil des Berliner Landgerichts.
Entsprechende Vorwürfe des Grünen-Bundestagsabgeordneten auf Twitter
vom März 2018 sind demnach zulässig. Mit seiner Meinungsäußerung
knüpfe Özdemir an „zutreffende Tatsachen“ an, heißt es in der
Urteilsbegründung, die dem „Tagesspiegel“ vorliegt.

Die Richter wiesen damit eine Klage der Union
Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) ab. Der Verband, der sich
heute UID nennt, steht Erdogans Regierungspartei AKP nahe – und
unterhielt bis zu deren Verbot im Sommer 2018 Kontakt zu den Osmanen.
Als Reaktion auf Durchsuchungen bei Treffpunkten der Osmanen sowie
bei einem UETD-Funktionär hatte Özdemir auf Twitter geschrieben:
„Razzien bei Osmanen Germania und UETD: Es darf in Deutschland keinen
bewaffneten Arm Erdogans geben.“ In der Türkei fasele die AKP von
Islam und Moral, „hier betreiben ihre Osmanen Prostitution und
organisierte Kriminalität“. Die UETD/UID ging daraufhin juristisch
gegen Özdemir vor: Der Grünen-Politiker solle eine
Unterlassungserklärung unterzeichnen, anderenfalls bis zu 250.000
Euro Ordnungsgeld zahlen.

Dagegen urteilte das Berliner Landgericht vor einigen Tagen, es
sei von „erheblichem öffentlichem Interesse“, ob und wie der
türkische Präsident in Deutschland Einfluss ausübt. In der
Urteilsbegründung verweisen die Richter auf Kontakte der Osmanen und
der UETD. Deren Vertreter seien „mit Waffenkäufen und Geldübergaben
in Erscheinung getreten“. Zudem hätten Osmanen Veranstaltungen des
Verbandes abgesichert.

https://www.tagesspiegel.de/politik/erfolg-fuer-gruenen-politiker-
cem-oezdemir-berliner-gericht-erlaubt-warnung-vor-erdogans-bewaffnete
m-arm/24164866.html

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