Dieselfahrer müssen weiter auf ein
höchstrichterliches Urteil zu möglichen finanziellen Folgen der
Abgas-Affäre warten. Ein für kommenden Mittwoch angesetztes Verfahren
vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde am Freitag kurzfristig
abgesagt. „Der Termin ist aufgehoben, man hat sich verglichen“,
bestätigte der Anwalt des Klägers, Siegfried Mennemeyer, dem
Tagesspiegel (Samstagausgabe). Der Kläger hatte seinen VW Tiguan
Diesel, der mit Manipulationssoftware ausgestattet war, zurückgeben
und stattdessen einen mangelfreien Neuwagen haben wollen. Es wäre der
erste Dieselmanipulationsfall gewesen, der vom Bundesgerichtshof
verhandelt worden wäre. Zuvor war bereits eine für den 8. Januar
geplante Verhandlung vor dem BGH geplatzt, weil der Kläger seine
Revision zurückgenommen hatte. Damit müssen Kunden weiter auf eine
höchstrichterliche Klärung ihrer Ansprüche warten. Der
Prozessfinanzierer My Right hatte kürzlich erklärt, ein
Musterverfahren vor dem BGH durchführen zu wollen.
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