Berlin – Die Bundesanwaltschaft hat von 2012 bis
2018 insgesamt zwölf Verfahren gegen Rechtsextremisten wegen
Terrorverdachts eingeleitet oder übernommen. Das geht aus einer
Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine schriftliche Frage von
Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) hervor. Das Papier liegt
dem Tagesspiegel vor. Pau hatte sich nach Verfahren zu rechtem Terror
seit dem Ende des 2011 aufgeflogenen NSU erkundigt. In zwei Komplexen
konnte die Bundesanwaltschaft eine rechtskräftige Verurteilung
erreichen, bei sechs weiteren Ermittlungen gegen rechtsextreme
Gruppierungen ergab sich am Ende kein hinreichender Tatverdacht. Bei
vier Verfahren sind die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft nach
Angaben des Ministeriums noch nicht abgeschlossen. In den Verfahren,
die mit Urteilen endeten, ging es um die Anschläge der sächsischen
„Gruppe Freital“ und die geplanten Attentate der Gruppierung
„Oldschool Society“. Im März 2018 verurteilte das Oberlandesgericht
Dresden acht Angeklagte der Gruppe Freital wegen Anschlägen auf
Flüchtlingsunterkünfte und Linke in Freital und Dresden zu Strafen
zwischen vier und zehn Jahren Haft. Im Fall der „Oldschool Society“,
deren Mitglieder unter anderem einen Angriff auf eine
Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Borna vorbereitet hatten,
verurteilte das Oberlandesgericht München im März 2017 vier führende
Mitglieder zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren.
https://www.tagesspiegel.de/politik/bundesanwaltschaft-zwoelf-verf
ahren-wegen-rechtem-terror-seit-nsu/24035418.html
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