Der Tagesspiegel: Bundespräsidialamt: Ehrensold bleibt – auch wenn Wulff verurteilt wird

Das Bundespräsidialamt sieht keine Möglichkeiten,
den Ehrensold für den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff im
Fall einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung abzuerkennen
oder zu beschränken. „Dies sieht das Gesetz über die Ruhebezüge des
Bundespräsidenten vom 17. Juni 1953 nicht vor. Nur im Falle der
Präsidentenanklage nach Artikel 61 Grundgesetz hat das
Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden, ob und in welcher
Höhe die in diesem Gesetz vorgesehenen Bezüge weiter zu gewähren
sind“, teilte das Amt dem Tagesspiegel mit (Samstagausgabe). Eine
mögliche generelle Absenkung des Ehrensolds könnte künftig allerdings
auch Wulff treffen.

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