Berlin – Bei einer Brexit-Verlängerung über Ende
Mai hinaus muss Großbritannien die Europawahlen abhalten. Das geht
aus einer Analyse des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages
hervor, die dem „Tagesspiegel“ (Donnerstagausgabe) vorliegt. Laut der
Analyse wären „die Wahlrechte der britischen Staatsbürger verletzt“,
falls Großbritannien Ende Mai wegen einer möglichen Verlängerung der
Brexit-Frist noch EU-Mitglied wäre, aber nicht an der Europawahl
teilnähme. Fiele die Europawahl in diesem Fall in Großbritannien aus,
sei auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen das
Vereinigte Königreich denkbar, heißt es in der Analyse weiter.
Der vollständige Artikel unter: https://www.tagesspiegel.de/politi
k/wissenschaftliche-analyse-bei-brexit-verlaengerung-muss-grossbritan
nien-europawahlen-abhalten/24014476.html
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