Berlin – Der von der Bundesregierung vorgelegte
Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist nach
Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB)
verfassungsrechtlich bedenklich. Der Gesetzentwurf werde dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts „nicht gerecht“ und bilde „keine
tragfähige Basis zur Vermeidung von Armut, insbesondere von
Kinderarmut“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme für die
Anhörung des Sozialausschusses an diesem Montag, die dem Tagesspiegel
(Montagausgabe) vorliegt. „Die Verfassungslage ist entscheidend,
nicht die Kassenlage“, heißt es in der 26-seitigen Analyse. Nach
Ansicht des DGB sind die Regelsätze, insbesondere die von Kindern,
zu niedrig. Sie seien „nicht auf die Vermeidung von Armut ausgelegt“,
sondern „durch eine politisch motivierte, gesteuerte Auswertung“ der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zustande gekommen. Das Verfahren
zur Ableitung der Regelsätze sei „nicht in ausreichender Transparenz“
durchgeführt, die Referenzgruppe „auf methodisch unzulässige Weise“
gebildet worden, außerdem gebe es „teils fragwürdige normative
Entscheidungen“, kritisieren die DGB-Fachleute. So sei etwa „nicht
nachvollziehbar“, warum Hartz-IV-Empfänger nicht „im geringen Maß
Alkohol und Zigaretten konsumieren sollen“. Auch das Bildungspaket
ist nach Ansicht des DGB „zu klein“. Der Betrag von zehn Euro sei
„weitgehend freihändig abgeleitet“, kritisiert der DGB, es sei
zweifelhaft, ob eine solche Regelung verfassungskonform sei.
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