Die EU-Kommission hat deutsche Behörden
aufgefordert, das ab 1. September geltende Handelsverbots für
konventionelle Glühlampen, durchzusetzen. Eine Sprecherin von
Energie-Kommissar Günther Oettinger verwies im „Tagesspiegel am
Sonntag“ auf die strenge Einhaltung der Ausnahmeregelung in der
entsprechenden EU-Verordnung 244/2009. Demnach sei der Verkauf von
„stoßfesten Spezialglühlampen“, die für den im Bau, Bergbau, in
Kühlschränken, Heizöfen gedacht sind, zwar weiterhin erlaubt. „Um
derartige Lampen legal zu verkaufen, müssen Hersteller aber sichtbar
auf die Packung schreiben, dass diese Birnen nicht für
Haushaltslampen bestimmt sind“, sagte Kommissionssprecherin Marlene
Holzner. Sie reagierte damit auf Berichte, wonach diese Leuchten, die
meist auch uneingeschränkt im Haushalt einsetzbar sind, derzeit
verstärkt in Baumärkten und Online-Versandhäusern angeboten werden.
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