Der Tagesspiegel: Gericht und Staatsanwaltschaft weisen Forderungen zurück, Edathy-Prozess weiterzuführen / Richter stimmt neuen Empfänger für Geldauflage ab

Das Landgericht Verden und die Staatsanwaltschaft
Hannover haben Forderungen zurückgewiesen, den Prozess gegen
Sebastian Edathy fortzuführen, weil dieser sein Geständnis öffentlich
relativiert hat. „Die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens ist
getroffen, der Beschluss ist unanfechtbar“, sagte eine Sprecherin des
Landgerichts dem „Tagesspiegel“ (Donnerstagausgabe). Das Gericht habe
sich auf Grundlage der Äußerungen von Edathy in der Hauptverhandlung
entschieden. Dort hatte er zugegeben, kinderpornografische Dateien
besessen zu haben. „Unglückliche Auftritte nach dem Prozess können
nicht mehr in diese Entscheidung einfließen“, sagte die Sprecherin.

Das Verfahren war gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt
worden. Nachdem der Kinderschutzbund sich wegen fehlender
öffentlicher Reue Edathys geweigert hat, das Geld anzunehmen, wird
eine neue gemeinnützige Einrichtung gesucht, der die 5000 Euro
zukommen sollen. Dies werde derzeit zwischen den
Verfahrensbeteiligten abgestimmt, sagte die Sprecherin des
Landgerichts Verden. Sollte es keine Einigung geben, entscheide das
Gericht. Die Geldauflage könne auch an die Landeskasse gezahlt
werden, wenn das Gericht dies bestimme.

http://www.tagesspiegel.de/politik/kinderpornografie-vorwuerfe-ger
icht-und-staatsanwaltschaft-verteidigen-einstellung-des-edathy-prozes
ses/11456602.html

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
Â