Der Tagesspiegel: Guttenberg ließ sich Verwendung der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nicht genehmigen

Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu
Guttenberg (CSU) hat sich die Verwendung von Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages für seine Doktorarbeit
nicht genehmigen lassen. Das erfuhr der „Tagesspiegel“ am 24. Februar
aus der Bundestagsverwaltung. Auch dort geht man inzwischen davon
aus, dass in die Doktorarbeit neben den vier bekannten vier
Expertisen zwei weitere Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen
Dienstes zumindest teilweise von Guttenberg verwendet wurden,
berichtet die in Berlin erscheinende Zeitung weiter. Die öffentliche
Verwendung der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes müssen sich
Abgeordnete genehmigen lassen. Guttenberg hatte am Mittwoch im
Parlament erklärt, ob eine Genehmigung zur Weiterveröffentlichung
eingeholt worden sei, lasse sich heute nicht mehr nachvollziehen.

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